Habe eine ganz eilige Frage zu Fahrtkosten.
Zum Sachverhalt:
Unser Mandant hat seinen Sitz etwa 100 km von uns entfernt. Das Gericht ist nochmal 100km von unserem Mandanten entfernt (auf gerader Strecke liegt unser Mandant zwischen uns und dem Gericht etwa auf der Hälfte --> Gericht ca. 200km von uns entfernt). Unser Mandant ist schon seit vielen Jahren bei uns. Wo er herkam, bzw. warum er bei uns ist, weiß ich leider nicht.
Wir haben KfA gestellt mit Fahrtkosten wg. Termin. Habe auch keine Infos zu früheren KfAs (Chef auch nicht).
Gegenseite hat moniert, da sich unser Mandant doch einen näheren Anwalt hätte suchen können.
Meine Frage: Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil, dass langjährige Mandanten keine neuen Anwälte suchen müssen und die (etwas längeren) Fahrten doch abgerechnet werden können. Was kann ich tun?
Bitte Hilfe!!! Schnell!!! *verzweifel*
Wichtige, eilige Frage zu Fahrtkosten
- PeeDee
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Mir fällt nur ein, dass du schreiben kannst, dass ihr euch einen Terminsvertreter am Ort hättet nehmen können und das wäre dann noch teuerer geworden.
Ich denke nicht, dass die Gegenseite oder irgendwer eurem Mandanten vorschreiben kann, was für einen RA er sich nur nehmen darf. Vielleicht seid ihr ja die besten auf dem Gebiet.
Ich denke nicht, dass die Gegenseite oder irgendwer eurem Mandanten vorschreiben kann, was für einen RA er sich nur nehmen darf. Vielleicht seid ihr ja die besten auf dem Gebiet.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Die besten sind wir in jedem Falle... *gg*
Hab aber schon was gefunden. So'n Thema gabs hier schonmal.
Hab aber schon was gefunden. So'n Thema gabs hier schonmal.
Naja, im Groben, dass wir die Fahrtkosten vom Standort des Mandanten zum Gericht geltend machen können und ansonsten (wenn wir MEHR haben wollen) nur den Rechtspfleger wegen des langjährigen Vertrauensverhältnisses n bissl betteln können.
Also eigentlich logisch, aber nicht sehr befriedigend.
Also eigentlich logisch, aber nicht sehr befriedigend.
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also fakt ist, maximal die fahrtkosten von wohnort mandant zu gericht wird erstattet.
wir selbst hatten auch schon mal so nen fall, wo ein langjähriges mandat besteht und wir es weiter hatten zu gericht als der mandant. da gabs mal ne vorschrift dazu auf die wir uns berufen hatten. was aber damals (vor einigen jahren) rauskam, weis ich nimmer. glaube es war positiv.
im notfall kannste ja ne vergleichsrechnung machen, was eine terminsvertretung gekostet hätte. das kommt immer gut!
gruß
christian
wir selbst hatten auch schon mal so nen fall, wo ein langjähriges mandat besteht und wir es weiter hatten zu gericht als der mandant. da gabs mal ne vorschrift dazu auf die wir uns berufen hatten. was aber damals (vor einigen jahren) rauskam, weis ich nimmer. glaube es war positiv.
im notfall kannste ja ne vergleichsrechnung machen, was eine terminsvertretung gekostet hätte. das kommt immer gut!
gruß
christian
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Hallo,
bei uns ging das mit den Fahrtkosten des RA. Wir haben einen Mdt., der 350 km von uns entfernt wohnt (keine Ahnung, wo wir den herhaben). Chef musste zum Gericht (350 km Fahrtkosten) und die konnten wir im KfA geltend machen (ohne Abzug).
Vielleicht lags aber auch am Rechtspfleger .
Gruß Becci
bei uns ging das mit den Fahrtkosten des RA. Wir haben einen Mdt., der 350 km von uns entfernt wohnt (keine Ahnung, wo wir den herhaben). Chef musste zum Gericht (350 km Fahrtkosten) und die konnten wir im KfA geltend machen (ohne Abzug).
Vielleicht lags aber auch am Rechtspfleger .
Gruß Becci
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3544
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
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- Wohnort: Niederbayern
Wir hatten auch schon mal so einen Fall und haben dem Gericht dann geschrieben, dass aufgrund des langjährigen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt und weil es ein schwieriger Fall war, keine Terminsvertretung möglich.
Ging für uns auch gut aus.
Ging für uns auch gut aus.
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Vielleicht hilft dir ja das weiter:
BGH-Beschluss vom 17.02.2004, Az.: XI ZB 37/03:
Eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei kann grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalt zuziehen.
Und wenn das nicht hilft, einfach Vergleichsrechnung mit Unterbevollmächtigtem machen. In der Regel sind die Fahrtkosten zumindest in Höhe der Gebühren eines Unterbevollmächtigten (normalerweise 0,65 VG und 1,2 TG zzgl. Auslagen und MwSt) erstattungsfähig.
BGH-Beschluss vom 17.02.2004, Az.: XI ZB 37/03:
Eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei kann grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalt zuziehen.
Und wenn das nicht hilft, einfach Vergleichsrechnung mit Unterbevollmächtigtem machen. In der Regel sind die Fahrtkosten zumindest in Höhe der Gebühren eines Unterbevollmächtigten (normalerweise 0,65 VG und 1,2 TG zzgl. Auslagen und MwSt) erstattungsfähig.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra