Dann schreibst Du genau das gleiche, was Euch die Gegenseite in solchen Fällen schreibt.Und wie ist es anders herum, wenn die Gegenseite das beantragt und ich der Meinung bin, der Beklagte hätte sich einen Anwalt in seinem Ort nehmen können.
Suche Buch: Thema Kostenbeantrag. bei Gericht (KFA und KAA)
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Es gibt sehr viele Möglichkeiten dem zu entgegnen. Du musst immer schauen, was die günstigste Alternative für den Mdt. gewesen wäre.Ich beantrage die Fahrtkosten usw. immer mit, und dann schreibt die Gegenseite, nein, wird nicht zugestimmt. Wie ist das denn nun?
Mein Chef bearbeitet z. B. sehr viele Wettbewerbssachen. Da gibt es sowas wie den "fliegenden Gerichtsstand", d. h. du kannst dir jedes Gericht in Deutschland aussuchen, in dessen Bezirk die Wettbewerbsverletzung begangen wurde. Manche Gegner, die unseren Mdt. verklagt haben, monieren dann in der Kostenfestsetzung, dass unser Mdt. sich einen Anwalt am Gerichtsort hätte suchen können. Wir begründen das dann z. B. mit dem besonderen Vertrauensverhältnis (Hausanwalt), spezielle Kenntnisse unseres RA, vorgerichtliche Befassung mit der Angelegenheit, Reisekosten nicht so hoch wie Terminsvertreter vor Ort usw.
Natürlich hat die Rechtsprechung hierzu auch einige Grundsätze entwickelt. Wenn Du Interesse hast, schau doch mal auf der Internetseite des BGH unter Entscheidungen und gib als Suchbegriff "Reisekosten" ein. Dort findest du eine Vielzahl von Entscheidungen, die sich damit befassen. Übersichtlich zusammengefasst findest du das Ganze dann im Kommentar, entweder RVG oder speziell zum Thema Erstattungsfähigkeit im ZPO-Kommentar, § 91 ZPO. Aus den Entscheidungen kann man sich dann auch sehr gut Argumentationspunkte abgucken, oft wird auf ähnliche oder vorangegangene Entscheidungen verwiesen.
Ich habe mir extra eine kleine Entscheidungssammlung angelegt, in der ich die für mich in meinem Fachgebiet wichtigen Entscheidungen nach Themen sortiert (z. B. Einigungsgebühr, Reisekosten) ablege und bei Bedarf reinschaue.
Xuka - dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
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