Hallo ihr Lieben,
ich bin grad etwas verwirrt. Die Haftpflichvers. unserer Mandantschaft möchte gern einen Aktenauszug aus der pol. Ermittlungsakte haben. Ich bin ja der Meinung, dass man dafür die üblichen Kosten für die Kopien in Rechnung stellt, aber nicht die 12,00 € für die Aktenübersendung. Die holt man sich ja entweder von der RS oder von der Mdt. Mein Chef meint aber, dass wir der Haftpflichtvers. auch die 12,00 € in Rechnung stellen sollen.
Das ist doch falsch oder?
Aktenauszug für Haftpflichversicherung
- nici01
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Nee, Du berechnest nur den Aktenauszug für die Versicherung, also nur die Kopien, die Du für die Haftpflichtversicherunge gemacht hast. Ich meine das sind 26,00 € + die Anzahl der Kopien + Auslagenpauschale + Mwst. .
Die 12,00 € wird der RS bzw. der Mandantschaft in Rechnung gestellt.
So kenn ich das. Vielleicht meldet sich noch ein anderer zu Wort.
Die 12,00 € wird der RS bzw. der Mandantschaft in Rechnung gestellt.
So kenn ich das. Vielleicht meldet sich noch ein anderer zu Wort.
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Also wir stellen demjenigen, der den Aktenauszug haben will immer das komplette Programm in Rg.! Also auch die 12 EUR Akteneinsichtspauschale. Bisher haben auch immer alle ohne darüber zu diskutieren bezahlt.
Also wir stellen die EUR 12,00 denen immer in Rechnung, da die uns ja beauftragen die Ermittlungsakte einzusehen.
Gegebenenfalls müsste die Ermittlungsakte ja extra für die Einsichtnahme angefordert, werden, so dass die EUR 12,00 dann extra für die Haftpflichtversicherung anfielen.
Gegebenenfalls müsste die Ermittlungsakte ja extra für die Einsichtnahme angefordert, werden, so dass die EUR 12,00 dann extra für die Haftpflichtversicherung anfielen.
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@nici01:wieso denn 26,00 € oder war das jetzt ein Beispiel?
Ich kenne das auch so, dass nur die Kopien in Rechnung gestellt werden+Postentgelte+USt.
Ich kenne das auch so, dass nur die Kopien in Rechnung gestellt werden+Postentgelte+USt.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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Also wir rechnen da auch immer EUR 26,00 Gebühr plus Fotokopien plus Mehrwertsteuer + Aktenversendungspauschale ab.
Die Gebühr sind meines Wissens nach ein Überbleibsel aus dem DAV-Abkommen, was zu BRAGO-Zeiten Geltung hatte.
Die Gebühr sind meines Wissens nach ein Überbleibsel aus dem DAV-Abkommen, was zu BRAGO-Zeiten Geltung hatte.
- Daisymaus512
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Für die Übersendung eines Aktenauszugs kannst Du
einen Pauschalbetrag von 26,00 €
+ Anzahl der Kopien
+ Gebühr von 12,00 €
+ Mwst
der Versicherung in Rechnung stellen.
einen Pauschalbetrag von 26,00 €
+ Anzahl der Kopien
+ Gebühr von 12,00 €
+ Mwst
der Versicherung in Rechnung stellen.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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Das ist ja interessant....das wusste ich ja garnicht. In meiner Ausbildungskanzlei hat mir das auch keiner gesagt. Und wisst ihr auch wo das steht?
Liebe Grüße
Findik
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Findik
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wo das steht weiß ich leider auch nicht.... ist wohl so ne Art Gebührenvereinbarung mit dem RA...
Aber wir stellen die 12,00 auch immer dem in Rechung, der die Akte haben will bzw. wg. dem wir sie angefordert haben.
Aber wir stellen die 12,00 auch immer dem in Rechung, der die Akte haben will bzw. wg. dem wir sie angefordert haben.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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