EA I Frage Nr. 2
also ich sage, der Sohn wird Eigentümer des Gerätes und bleibt auch nach der Schenkung Eigentümer:
Begründung
er wird eigentümer, da er durch das erlangen des players keinen nachteil hat
er bleibt eigentümer, da die schenkung als beschränkt geschäftsfähigen nichtig ist, das dies einen nachteil birgt
das ganze jetzt mal ohne §§
Begründung
er wird eigentümer, da er durch das erlangen des players keinen nachteil hat
er bleibt eigentümer, da die schenkung als beschränkt geschäftsfähigen nichtig ist, das dies einen nachteil birgt
das ganze jetzt mal ohne §§
. Die Eltern müssen dem entsprechenden Verfügungsgeschäft (der Übertragung des Players) nicht zustimmen, da der Sohn dadurch nur einen rechtlichen Vorteil und keinen Nachteil hat.er wird eigentümer, da er durch das erlangen des players keinen nachteil hat
Bei der Schenkung denke ich auch, dass das Verfügungsgeschäft (Übertragung des Eigentums auf die Freundin) durch die nicht erteilte Genehmigung nichtig ist - da durch die Übergabe ein rechtlicher Nachteil zu Lasten des Sohnes entsteht (Verlust des Eigentums am Player?)
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Hoff ich auch - aber ich warte mal ab, was der Rest dazu sagt.
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Zwischenfrage: Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft der Schenkung?Smilie hat geschrieben:Bei der Schenkung denke ich auch, dass das Verfügungsgeschäft (Übertragung des Eigentums auf die Freundin) durch die nicht erteilte Genehmigung nichtig ist - da durch die Übergabe ein rechtlicher Nachteil zu Lasten des Sohnes entsteht (Verlust des Eigentums am Player?)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Wie jetzt:
Sohn verpflichtet sich, der Beschenkten Freundin das Eigentum an der Anlage zu verschaffen, oder?
Sohn verpflichtet sich, der Beschenkten Freundin das Eigentum an der Anlage zu verschaffen, oder?
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Genau. Das Verpflichtungsgeschäft der Schenkung ist das Schenkungsverprechen. Du müßtest daher gedanklich prüfen ob das Schenkungsversprechen ebenfalls unwirksam ist. ommst Du nämlich zu dem ergebnis, dass zwar die Übereignung unwirksam ist, aber nicht die Verpflichtung, dann hätte die Freundin ja immer noch einen Anspruch gegen A.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
sohn verpflichtet sich der tussi den cd player zu geben, da das aber ein rechtlicher nachteil des beschränkt gf ist, geht das nichWas ist mit dem Verpflichtungsgeschäft der Schenkung?