Hey Ihr Lieben, habe gerade bei der Dame beim zuständigen LG angerufen, welche selbst mir keine Auskunft geben konnte, weiß von Euch ggf. jemand was?
Sachverhalt: Haben die GS auf Zahlung eines Betrages verklagt. Nach langen Schriftsätzen hin und her und aufgrund eines anberaumten Termines hat die GS voll gezahlt, dem Gericht wurde mitgeteilt, dass die Hauptf. bezahlt wurde und keiner am Termin teil nimmt. Termin wurde nicht abgesagt, hat auch keiner teilgenommen. Wir wollen jetzt noch die Kosten erstattet haben und nach Erhalt dieser die Klage zurücknehmen.
In welcher Höhe bekommen wir denn jetzt Gerichtskosten erstattet? Bzw. welche sind angefallen 1 fürs gerichtliche Geltendmachen...ggf. noch ne weitere wegen Gerichtstermin -an dem keiner Teilnahm- ?
Wie gesagt die zuständige Dame bei Gericht meinte sie müsse dies erst selber errechnen wie das nun ist.
Hatte jemand schon mal so was ähnliches bzw. was habt ihr da erstattet erhalten?
Danke Euch.
Rückerstattung GK nach Zahlung GS und Termin ohne Anwesenhei
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Wieso wollt ihr denn die Klage zurücknehmen? Erklärt doch die Hauptsache für erledigt und betreibt die Klage wegen den Kosten weiter und macht dann nach Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren. So seid Ihr auf der sicheren Seite.
Hallo GS= Gegenseite.
Ja Chef hat mit der GS das so abgesprochen mit der Klage zurücknehmen, wenn die GS keinen Kostenantrag stellt. Viell. meint er auch die Erledigterklärung aber ändert ja nichts an der Gerichtskostenerstattung....
Ja Chef hat mit der GS das so abgesprochen mit der Klage zurücknehmen, wenn die GS keinen Kostenantrag stellt. Viell. meint er auch die Erledigterklärung aber ändert ja nichts an der Gerichtskostenerstattung....
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nein daran nicht, aber mit Klage zurück nehmen wäre ich vorsichtig, weil ihr dann keinen Kostenantrag stellen könnt und offiziell selbst die Kosten zahlen müsst (würd ich nicht machen.. immer nur Erledigterklärung)