In Strafsachen sind die Ermittlungsakten ja teilweise etwas umfangreicher. Wir kopieren grundsätzlich immer alles - also auch evtl. Beiakten und so.
Hab ich letztens ne Abrechnung gemacht, in der ich u.a. auch die -weiß nicht mehr wieviel- Fotokopien geltend gemacht habe.
Da schreibt uns die gute Rechtspflegerin, dass es nicht notwendig war, alle Seiten der Ermittlungsakte zu fotokopieren - so z.B. Verfügungen des Staatsanwalts oder Richters, Terminsladungen mit Zustellungen an Zeugen usw. Deswegen hat sie einen Teil der Kopierkosten abgesetzt.
Und ich denke, daß das nicht ok ist:
Mein Chef wird sich doch nicht erst die gesamte Ermittlungsakte durchgucken (wie ist das z.B. bei ner Akte von 600 Seiten??), sodann aufschreiben, welche Seiten er kopiert haben möchte, dann mir die E-Akte vorlegen zum Kopieren, sodann muß ich ja auch noch aufschreiben, welche Seiten ich nicht kopiert habe und was deren Inhalt war...
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Das kann doch echt nicht sein, ist doch total unwirtschaftlich: Es ist doch viel zeitsparender, wenn Cheffe mir einfach die Akte hinlegt zum Kopieren und ich diese dann einfach durch den Kopierer laufen lasse??
By the way: Hab mal in einem Verfahren eine ganze Woche lang (!) die Ermittlungsakten kopiert - rausgekommen sind 15 DIN-A4 Ordner...
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Weiß vllt jemand, obs Rechtsprechung dazu gibt?
Oder hat das alles so seine Richtigkeit und ich steigere mich da bloß zu sehr hinein?
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