Hallo Blackcat, tja offensichtlich gibt es Seminare für Schuldner: Wie trickse ich die Gläubiger aus. Solche Sachen lese ich auch immer wieder in den EV's, "Geld geht auf Konto von XY. Da die Schuldner das ja offensichtlich absichtlich so einrichten, habe ich mal versucht, das Konto des "Drittberechtigten" XY zu pfänden mit dem Hinweis: "Die Pfändung umfaßt nach § 850 h Abs. 1 ZPO auch den Anspruch des Drittberechtigten an den Drittschuldner". Hatten wir damals aus irgend einem schlauen Buch rausgesucht, aber umsonst. Die Bank erteilte dann eine DS-Auskunft, dass kein Konto für die Schuldnerin besteht. Ich hatte dann bei der Bank angerufen und nachgehakt, weil wir ja nicht das Konto der Schuldnerin, sondern das des Drittberechtigten gepfändet hatten. Die SBin hatte sich dann bei der Rechtsabteilung erkundigt und letztendlich mitgeteilt, dass solche Pfändungen nicht möglich sind. Angeblich würden Konten, bei denen diese "Schummelaktion" läuft, von der Bank aus gekündigt werden, aber denkste, und was hab ich dann davon?
Also eher aussichtslos. Ich hatte jedenfalls kein Glück damit und habs deshalb auch nicht wieder versucht.
Gruß Fine
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