Hallo,
habe jetzt (endlich) eine Entscheidung darüber gefunden. Ich hätte anrechnen müssen, lt. BGH Urteil vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07. Habe eben im Forum unter
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14932
zufällig die Entscheidung lesen können.
Also in Zukunft: ANRECHNEN
2300 als HF geltend gemacht - Anrechnung 3100?
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die HF waren unsere außergerichtlichen kosten!
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lt. o.g. Urteil ist es egal, ob die außergerichtlichen Kosten tituliert worden sind oder nicht, die VG muss angerechnet werden
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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hier geht es in erster Linie um die Frage, ob diese HF (außerger. Gebühr) eine neue Sache darstellt oder immernoch dieselbe ist.. ich bin der Meinung es ist eine neue, da die GG bisher nur Nebensache war
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Mir ging es in erster Linie darum, zu klären, ob ich eine Anrechnung im KFA hätte vornehmen müssen oder nicht.