Hallöchen,
ich habe hier eine Gewaltenschutzsache vorliegen. Einstweiliges Anordnungsverfahren und normales Scheidungsverfahren.
Gegenseite hat Scheidungsantrag eingereicht. Wir haben uns legitimiert. Termin wurde schnell anberaumt. Dann haben wir PKH beantragt und auch bekommen. Nun haben sich die Parteien versöhnt.
Kann ich neben der Terminsgebühr die 1,0 Aussöhnungsgebühr ansetzen?
Muss ich für das einstw. Anordnungsverfahren die 3309 und 3310 nehmen oder die normalen Gebühren?
Ich steh gerade auf dem Schlauch. Hätte jetzt beide Sachen einzeln 1,3 3100, 1,2 3104 und 1,0 1004 abgerechnet ...
Danke
Aussöhnungsgebühr - FamR - PKH-Abrechnung
- Adora Belle
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Für die Scheidung die 1,0 Aussöhnungsgebühr (1001,1003). Aber nur, wenn der RA an der Aussöhnung mitgewirkt hat. Geht natürlich auch neben der TG, wenn ein Termin stattgefunden hat. War der Termin schon im Hauptsacheverfahren?
Für die e.A. gibt es keine Aussöhnungsgebühr, die ist ausschließlich fürs Scheidungsverfahren. Ansonsten die normalen Gebühren, die anderen (3309 etc.) sind für die Zwangsvollstreckung.
Für die e.A. gibt es keine Aussöhnungsgebühr, die ist ausschließlich fürs Scheidungsverfahren. Ansonsten die normalen Gebühren, die anderen (3309 etc.) sind für die Zwangsvollstreckung.
Ja, Termin war im Hauptsacheverfahren und EA-V. Da wurden dann gleich beide erledigt.
Gestern hat mir hier jemand erklärt, dass das einstweilige Anordnungsverfahren ein Verfahren nach § 30 FGG ist und deswegen die 3309 und so genutzt werden können ...
Aber erstmal vielen Dank
Schöne Mittagspause
Gestern hat mir hier jemand erklärt, dass das einstweilige Anordnungsverfahren ein Verfahren nach § 30 FGG ist und deswegen die 3309 und so genutzt werden können ...
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- LuzZi
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Was die Gebühren 3309 und 3310 mit dem eigentlichen eA-Verfahren würde ich aber gern mal wissen. Die Gebühren sind für die Zwangsvollstreckung, nicht für das Verfahren an sich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Adora Belle
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§ 33 FGG.Wenn Du mit "hier" HIER meinst, dann war ich das evtl. Da ging es aber um das Ordnungsgeldverfahren aufgrund e.A. Das ist dann Vollstreckung, und nach der Vorbemerkung sind die 3309 ff. anzuwenden.
achso, okay, ich versuch es in meinem kopf zu speichern ... ja, ich glaube wir waren das gestern ...
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