Niemand will mich verstehen heute *heul*
@Pepsi
Ich wollte wissen, ob man Forderungen, die eigentlich, meiner Meinung nach, Nebenforderungen sind, auch als Hauptforderung geltend machen kann.
Mahnbescheidvordruck
- Vorzimmerkeule
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 441
- Registriert: 23.02.2006, 13:23
- Wohnort: NRW
Nicht "Forderungen, die eigentlich Nebenforderungen sind", Nancy. Du kannst die Auslagen für die EMA-Anfrage jetzt nicht zur Hauptforderung machen. Bei dem anrechenbaren Teil der Gebühren hast Du die Möglichkeit hingegen schon.
Liebe Grüße, Manu
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Es ging ja auch nur um den anrechenbaren Teil der Gebühren, was anderes hatte ich ja auch nicht gemeint.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Vorzimmerkeule
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 441
- Registriert: 23.02.2006, 13:23
- Wohnort: NRW
Hey, das war doch auch gar nicht böse oder -isch gemeint. Dein letzter Satz hörte sich aber nicht danach an, dass Du nur die Nebenforderung Anrechnung Geschäftsgebühr meintest.
Liebe Grüße, Manu
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Gut, das wollte ich doch nur wissen.
Ich hab es auch nicht böse gemeint. Ich bin heute nicht ausgeschlafen - die Schulkinder im Bus haben mich nicht schlafen lassen...
Ich hab es auch nicht böse gemeint. Ich bin heute nicht ausgeschlafen - die Schulkinder im Bus haben mich nicht schlafen lassen...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Hallo an alle, ich weiß, dass es jetzt nicht dazu passt, aber vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten!? Was geschieht, wenn der GV den Schuldner nicht antrifft oder wenn der Schuldner dem GV den Zutritt verwehrt?
- Summerof77
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1357
- Registriert: 22.12.2006, 11:02
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: NoRa / NT
- Wohnort: Pinneberg
Ähm, hier noch eine dumme Frage:
Hab hier nur noch einen Vordruck Soldan Fassung 1.1.02. Sind die jetzt noch gültig?
Hab hier nur noch einen Vordruck Soldan Fassung 1.1.02. Sind die jetzt noch gültig?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
- Summerof77
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1357
- Registriert: 22.12.2006, 11:02
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: NoRa / NT
- Wohnort: Pinneberg
OK, danke! ISt bis 30.04.2008 gültig!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!