er soll DIR mal zeigen, wo das steht das das nicht geht.. wie sollst du ihm zeigen, dass es anfällt.. das geht doch nicht, die ZV Gebühr fällt immer beim ZV AUftrag an
Standesrecht hin oder her, aber sowas gibts im Standesrecht nicht.. jedenfalls heutzutage.. früher hat man auch keine ZV Gebühr genommen, wenn man ne VOllstreckungsandrohung gemacht hat, heute ist das egal
ZV-Gebühr ohne vorherige Zahlungsaufforderung
butterflybabe hat geschrieben:Anm. zu Nr. 3309 VV RVG
"Die Gebühr entsteht für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind."
Da stehts doch, der soll mal sein Näschen ins RVG reinstecken
isch hab da mal auch ne frage:
wie ist den das wenn ich den gegner aufgefordert habe mit ner 0,3 gebühr, der nicht zahlt und ich den zv raushaue,
kann ich dann die 0,3 für die androhung der zv mit in die forderung mit aufnehmen???
wie ist den das wenn ich den gegner aufgefordert habe mit ner 0,3 gebühr, der nicht zahlt und ich den zv raushaue,
kann ich dann die 0,3 für die androhung der zv mit in die forderung mit aufnehmen???
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Also die Gebühr für die Aufforderung geht dann voll in der Gebühr für den Auftrag auf... verstehste, was ich meine???
Eigentlich kannst Du sie ins FoKo reinschreiben, weil sie ja bereits entstanden ist.
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Richtig!
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nochmal frage:
ich hab das vollstr. urteil da.
urteil noch nicht bez. daher aufforderung zur zahlung mit begl. vollstr. urteil und abrechnung 0,3
gegenseite meint, dass urteil erst zugestellt wurde und die zahlung veranlasst wurde, daher eie 0,3 geb. nicht übernommen wird?!?
Hä?
ich mein, vor einem vollstr. urteil, folgt erstmal die normale ausfertigung!! wenn die in 2 wo. nicht bez. ist, bin ich doch berechtigt mit ner 0,3 eine zahlungsaufforderung zu machen???
ich hab das vollstr. urteil da.
urteil noch nicht bez. daher aufforderung zur zahlung mit begl. vollstr. urteil und abrechnung 0,3
gegenseite meint, dass urteil erst zugestellt wurde und die zahlung veranlasst wurde, daher eie 0,3 geb. nicht übernommen wird?!?
Hä?
ich mein, vor einem vollstr. urteil, folgt erstmal die normale ausfertigung!! wenn die in 2 wo. nicht bez. ist, bin ich doch berechtigt mit ner 0,3 eine zahlungsaufforderung zu machen???
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Also wenn Du ne vollstreckbare Ausfertigung hast, dann müsste das eigentlich der Gegenseite bereits zugestellt worden sein.. müsste ja auch draufstehen...
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Es kommt auch nicht auf die Anweisung der Zahlung an, sondern darauf, dass das Geld rechtzeitig da ist.
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