Hattet Ihr mit dem UBV eine Gebührenteilung oder so getroffen? Wenn nicht, würde ich die Rechung des UBV mit beifügen. Wenn ja, einfach die Regelgebühren des UBV mit in den Antrag aufnehmen.
Ihr: 1,3 Verfahrensgebühr
UBV 0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Einigungsgebühr
dazu noch P+T, USt und ggf. Auslagen.
Abrechnung KFA
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NEIN!Es erging aber ein Annerkentnisurteil, rechne ich dafür eine Einigungsgebühr ab?
Stimmt - sorry - ich hatte die Berufung vergessenIch rechne dann: 1,6
wenn streitig verhandelt wurde dann 1,2 - ist VU ergangen dann 0,5 - bei AU gibt es auch die volle 1,2und wie hoch ist die Terminsgebühr für den UB?
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hä, nochmal
Termin hat stattgefunden, also 1,2 Nr. 3202 RVG
bei VU wären es aber 0,5 Nr. 3203 RVG
ABER bei einem Anerkenntnisurteil rechne ich die volle 1,2 gem. 3202 VV RVG ab.
Und was mache ich mit dem Unterbevollmächtigten in dem Termin?
Termin hat stattgefunden, also 1,2 Nr. 3202 RVG
bei VU wären es aber 0,5 Nr. 3203 RVG
ABER bei einem Anerkenntnisurteil rechne ich die volle 1,2 gem. 3202 VV RVG ab.
Und was mache ich mit dem Unterbevollmächtigten in dem Termin?
Nur der UBV bekommt die TG - Ihr nicht.
Ihr bekommt nur die 1,6 VG. Der UBV die 0,8 VG + 1,2 TG
Beide dann noch zzgl. P+T + USt und ggf. Auslagen.
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Du benantragst
Ihr bekommt gar keine TG
Eure: 1,6 Verfahrensgebühr
des UBV 0,8 Verfahrensgebühr
1,2 Einigungsgebühr des UBV
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Da sind dann die Kosten des UBV schon mit drin. Wenn ihr eine Rechnung des UBV über die 0,8 VG und die 1,2 TG habt, dann bitte mit beifügen.
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