hab da mal ein Problem.
Wir haben eine Klage bei Gericht eingereicht. (GW: 742,38 EUR)
Die Beklagten haben sich dagegen Verteidigt und Klageerwiderung eingereicht.
Es kam zur Verhandlung. Im Termin stellten beide Anwälte ihre Anträge. Jedoch konnte der RA der Beklagten keine Vollmacht vorlegen. Daraufhin stellte unser Anwalt den Antrag auf VU. Das Gericht gab dem RA der Beklagten noch 2 Wochen zeit, eine Vollmacht vorzulegen. Dies geschah nicht, so dass ein VU sowie ein Beschluss erging. In dem Beschluss stand, dass die RA der Beklagten die Kosten der Säumnis zu tragen haben. GW: 742,38 EUR.
Gegen den VU legte der RA der Beklagten Einspruch ein. Dieser wurde mit Urteil verworfen. In diesem stand:
Die Kosten des Rechtsstreites sowie der Nebenintervention tragen die Beklagten, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis für den Termin am ..... haben die Beklagtenvertreter zu tragen, weil diese Kosten durch ihre vermeintliche Bevollmächtigung entstanden sind.
GW: 742,00 EUR.
Ich muss in der Sache jetzt einen KFA machen. Meine Frage ist nun, was rechne ich ab? Folgende Gebühren sind doch entstanden:
1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
Fahrtkosten
Abwesenheitsgeld
UST
Was davon müssen die Beklagten tragen, und was deren Rechtsanwälte? Und welchen Streitwert muss ich nehmen? Ich bekomme hier noch die Krise!!
Ich wäre echt dankbar für eure Hilfe!
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