Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Reesi
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#1
12.09.2008, 09:39
Guten Morgen!
Kaum bin ich da, habe ich schon ein Problem.
Und zwar haben wir einen Titel gegen einen Herrn
in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter erwirkt. Das Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar, Berufung läuft bereits.
Ist es - erstmal - richtig, dass ich nur in das Anderkonto vollstrecken kann?
Hat das schonmal jemand gemacht? Also, gegen einen Verwalter vollstreckt?
LG Reesi
[size=75][i]Für das Herz ist es gut, naiv zu sein, für den Verstand nicht.[/i][/size]
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HIMI
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#2
12.09.2008, 18:43
keine Ahnung. Wäre aber interessante Frage.
Wurde denn Sicherheitsleistung erbracht?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Xuka
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#3
12.09.2008, 19:03
Naja, ich würde mal sagen, dass es zweierlei Titel gegen einen Insolvenzverwalter gibt.
Zum einen gegen ihn persönlich, weil er im Insolvenzverfahren Mist gebaut hat (Schadensersatz nach §§ 60, 61 InsO) und zum anderen gegen ihn, weil er gem. §§ 85, 86 InsO ein Gerichtsverfahren für den Schuldner geführt hat.
Im ersten Fall haftet der Insolvenzverwalter persönlich, im zweiten Fall kann man nur in das Vermögen des insolventen Schuldners vollstrecken.
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Reesi
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#4
16.09.2008, 14:41
Danke!
Das Urteil ist gegen den Insolvenzverwalter, weil er im Insolvenzverfahren Mist gebaut hat. Sicherheitsleistung wurde nicht hinterlegt, ich würde nach § 720a vollstrecken. Urteil ist bereits an den Gegenanwalt zugestellt.
Gruß,
Reesi
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Reesi
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#6
22.09.2008, 09:58
Den Gegenanwalt nochmal aufgefordert, den Urteilsbetrag zu hinterlegen. Und wir haben die Berichte angefordert, wo das Anderkonto hoffentlich benannt wird. Wenn er jetzt nicht reagiert, wird in das Anderkonto vollstreckt.
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