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31.07.2008, 10:42
Ist bestimmt alles einbischen verschoben aber ich hoffe ich konne dir weiterhelfen.....aber ich gebe der vorposterin recht...
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache
«MandantRubrumVoll»
- Gläubigerin -
gegen
«GegnerRubrumVoll»
- ##GSchuldner1# -
wird anliegend der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts in Hamburg (Zeichen: ##(Aktenzeichen des Gerichts einsetzen)#) vom ##(Datum des Titels einsetzen)# über-reicht. Der Gläubigerin steht aus diesem Titel ein Betrag in Höhe von ##(Gesamtforde-rungsbetrag einsetzen)#€ und für die Zeit nach dem ##(Zinsen seit: einsetzen)# Tageszin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf ...€ sowie Tages-zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf ...€ seit dem --- zzgl. die Kosten der früheren Vollstreckungsmaßnahmen (s. Forderungsaufstellung) zu.
Wegen dieser Forderungen und wegen der nachfolgend berechneten Kosten (Kostenbere-chungen I bis III) werden die nachfolgend unter
– Kreditinstitut
aufgeführten angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen
«DrittschuldnerNameAnschrift» (Drittschuldnerin)
gepfändet und der Gläubigerin im Umfang der Pfändung zur Einziehung auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse (BLZ:) knt-nr. überwiesen.
Die Drittschuldnerin darf, soweit gepfändet wurde, nicht mehr an ##Gden# ##GSchuldner3# zahlen. ##GDer# ##GSchuldner1# darf den gepfändeten Teil der Forderung nicht mehr ver-langen. Ebenso ist es ##Gihm# untersagt, diesen abzutreten, zu verpfänden oder in anderer Weise darüber zu verfügen.
Kostenberechnungen:
I. Anwaltsgebühren
Wert / Satz €
0,3 Verfahrensgebühr ZV gemäß §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3309 VV RVG «EinzFoBetrag» €
00,00 €
Post + Telekommunikation (pauschal) ge-mäß § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV 0,00 €
Gesamt 00,00 €
II. Gerichtskosten
Nr. 2110 Kostenverzeichnis GKG 15,00 €
III. Zustellkosten
Zustellung an Drittschuldnerin (§ 16 GvKostG)
Zustellung an ##GSchuldner1# (§ 16 GvKostG)
________ Seiten Beglaubigung (§ 16 Abs. 7 GvKostG)
________ Seiten Schreibauslagen (§§ 35, 36 GvKostG)
Vordruckpauschale (§ 35 Abs. 1 Nr.2 GvKostG)
Postgebühren Zust. a. Drittschuldnerin (§ 35 I 3 GvKostG)
Postgebühren Zust. a. ##GSchuldner1# (§ 35 I 3 GvKostG)
Postgebühren Urkunden a. Gläubigerin (§ 35 I 3 GvKostG)
Wegegeld (§ 37 GvKostG)
Gesamt
Ansprüche:
Kreditinstitut
1. Alle Ansprüche und Forderungen aus dem Girovertrag über das bzw. die ge-pfändeten Konten, insbesondere diejenigen auf Auszahlung sowohl des sich im Zeitpunkt der Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldnerin er-gebenden als auch jedes späteren aktiven Kontokorrentsaldos oder sonstiger Guthaben, auch soweit diese zwischen den Abschlüssen vorliegen.
2. Der Anspruch ##Gdes# ##GSchuldners2# auf die Gutschrift von zu seinen Gunsten eingehenden Beträgen.
3. Der Anspruch auf Auszahlung oder Überweisung des derzeitigen und jedes künftigen Guthabens an Dritte.
4. Alle dem Vollstreckungsschuldner gegenwärtig und künftig gegen die Dritt-schuldnerin zustehenden Ansprüche auf Auszahlung, Gutschrift oder Über-weisung von Kreditmitteln an sich oder an Dritte bereits abgeschlossenen und künftigen Verträgen sofern der Schuldner diese in Anspruch nimmt.
Des Weiteren wird der Anspruch ##Gdes# ##GSchuldners2# auf Auskunft und Rechnungserteilung aus der Kontenkorrekturvereinbarung gepfändet.
Zudem wird angeordnet, dass ##Gder# ##GSchuldner1# gemäß § 836 III ZPO der Gläubigerin Auskunft zu den gepfändeten Ansprüchen erteilen muss.
Weiter wird angeordnet, dass ##Gder# ##GSchuldner1# die über den Anspruch vorhandenen Urkunden, insbesondere die Vertragsunterlagen, Sicherungs- und Verpfändungsverträge, Kreditvereinbarungen sowie Rechnungsabschlüsse he-rauszugeben hat.
Es wird beantragt,
aufgrund der im vorstehenden Beschlussentwurf enthaltenen Angaben sowie fol-gender, in der Anlage beigefügten Unterlagen
Vollstreckbare Ausfertigung des Titels
V-Scheck über 15,00 € (Gerichtskosten)
den vorstehend entworfenen Beschluss zu erlassen
die Zustellung zu vermitteln, an die Drittschuldnerin in Verbindung mit der Auffor-derung nach § 840 ZPO
Sollte der Schuldner in den Bezirk eines anderen Amtsgerichts verzogen oder das angeru-fene Gericht nicht zuständig sein, wird um formlose Angabe des Antrags an das zuständige Gericht sowie um entsprechende Abgabenachricht gebeten.
________________________ _________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift des Bevollmächtigten)
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]
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