Hallo nochmal!
Ich habe hier eine Sache zum Abrechnen bekommen. In einem Beschluss steht allerdings: "Die Kosten gelten als Teil der Kosten der Hauptsache".
Weiß gerade nichts damit anzufangen!
einstweilige Anordnung -Umgang- kosten
- n.i.c.o.l.
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Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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- n.i.c.o.l.
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Als Hptsache Antrag auf Regelung des Umgangsrechts. dann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs. Dieser mit mündlicher Verhandlung
Oi, was für ein Pudel ist das!
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das könnte auch damit zusammenhängen, das man normalerweise erst die eVf macht und dann das HSverfahren kommt.n.i.c.o.l. hat geschrieben:Als Hptsache Antrag auf Regelung des Umgangsrechts. dann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs. Dieser mit mündlicher Verhandlung
- n.i.c.o.l.
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werden dann die Streitwerte zusammen gerechnet? hier einstweiliger Antrag 500,00 € und Hptsache geschätzte 3000€? Also zusammen 3500€? Das würde ich jetzt für sinnvoll erachten.
Oi, was für ein Pudel ist das!
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