Aus einem anderen Forum hab ich diesen Fall. Dort geht es eher um das moralische Verhalten in der Beziehung, ich hätte es gerne rechtlich geklärt.
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A erhält von seinem Vater zum Geburtstag zwei Konzertkarten. Zu diesem Konzert kann er nicht gehen, da er über diesen Zeitraum im Urlaub ist. Somit schenkt A diese zwei Konzertkarten seiner Freundin B, die wiederum mit einer Freundin zu diesem Konzert gehen möchte.
Am Konzerttag sind die zwei Freundinnen nach einem Tagesausflug zu müde, um noch am Konzert teilzunehmen. Da B aber die Karten nicht verfallen lassen möchte, verkauft sie diese direkt vor dem Konzert für 45 Euro.
Als A das erfährt fordert er von seiner Freundin B den kompletten Betrag heraus. Sie ist so "großzügig" und gibt ihm die Hälfte, also 22,50 Euro, mit der Begründung, dass eine Karte ja sowieso für sie gewesen wäre.
Wie ist das denn nun rechtlich?
Ich bin mir echt unsicher. Zum einen Geschenk ist Geschenk und steht somit zur freien Verfügung, zum anderen hat A ja mit einem gewissen Verfügungsrahmen, nämlich den Besuch des Konzerts, die Karten an B verschenkt. Könnte B sich nun ungerechtfertigt bereichert haben?
Liebe Grüße
Igraine
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