Hallo zusammen
Habe folgendes Problem:
Die AdvoCard (noch immer Anwalt's Liebling???) macht mir die Einigungsgebühr nach arbeitsgerichtlichem Vergleich streitig. Im ersten Verfahren ging es neben Kündigung etc. auch um Urlaubabgeltung. Man hat sich auf ordnungsgemäße Abrechnung geeinigt. Die Auszahlung der sich danach ergebenden Urlaubsabgeltung wurde dann verweigert. Auch die Höhe war streitig, so dass neues Verfahren notwendig war, da ja der Vergleich insoweit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hatte. Im neuen Verfahren hat die Gegenseite zunächst Klageabweisung beantragt und im einzelnen begründet, warum sie den Anspruch nicht für gerechtfertigt hält. Im Gütetermin war die Inhaberin der Beklagten nicht anwesend, sondern nur ihre Anwältin. Der Richter machte deutlich, dass der Anspruch wohl berechtigt sei, da die Beklagte selbst jedoch nicht anwesend war, konnte insoweit kein Anerkenntnisurteil ergehen. Es wurde daraufhin ein Widerrufsvergleich geschlossen, der jetzt wirksam ist. Dem Mandanten war ja an einer schnellen Beilegung des Rechtsstreits gelegen. Ein Kammertermin konnte so vermieden werden. Weil auch ein gegenseitiges Nachgeben nicht mehr erforderlich ist, haben wir die Einigungsgebühr angesetzt, die die AdvoCard nicht zahlen will, weil ja die eingeklagte Forderung letztlich durchgesetzt wurde. Das negative Tatbestandsmerkmal für die Einigungsgebühr "Anerkenntnis oder Verzicht" kann doch m.E. hier nicht gelten, zumal ja nicht sicher gewesen wäre, dass im Kammertermin die dann anwesende Beklagte tatsächlich anerkannt hätte.
Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen??? Schon jetzt sage ich für alle Antworten.
Einigungsgebühr nach arbeitsgerichtlichem Vergleich
- happykitcat
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Hi Marko,
ich arbeite auch beim Arbeitsrechtler und muss dir sagen, dass wir bisher nie Probleme mit anderen RS-Versicherern bezüglich der Einigungsgebühr.
Hast du denen auch schon eine Abschrift des Vergleiches oder des Protokolls der Verhandlung in dem der Vergleich steht? Meistens erledigen sich dann solche Komplikationen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
ich arbeite auch beim Arbeitsrechtler und muss dir sagen, dass wir bisher nie Probleme mit anderen RS-Versicherern bezüglich der Einigungsgebühr.
Hast du denen auch schon eine Abschrift des Vergleiches oder des Protokolls der Verhandlung in dem der Vergleich steht? Meistens erledigen sich dann solche Komplikationen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Jaja, die AdvoCard
Da fällt mir ein Fall ein, den ich kürzlich noch hatte, da hab ich mich mal durch die Nr. 1000 und den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gewühlt und eine kleine Zusammenfassung drüber geschrieben.
Ich ändere sie mal ein klein wenig ab, damit sie zu deinem Fall paßt.
Da fällt mir ein Fall ein, den ich kürzlich noch hatte, da hab ich mich mal durch die Nr. 1000 und den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gewühlt und eine kleine Zusammenfassung drüber geschrieben.
Ich ändere sie mal ein klein wenig ab, damit sie zu deinem Fall paßt.
Ich würde dir vorschlagen, noch einen Versuch der AdvoCard gegenüber zu starten, und ansonsten hilft meistens der nette Satz :§ 779 BGB ist seit RVG überhaupt nicht mehr einschlägig, da nicht mehr erwähnt, siehe insofern entsprechende Kommentierung in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 16. Aufl., VV 1000, Rn. 3.
Auf das gegenseitige Nachgeben kommt es ebenfalls nicht mehr an, so dass die Prüfung, ob eine Einigungsgebühr entstanden hat, nicht mehr mit den nach BRAGO geltenden Maßstäben zu erfolgen hat und auch nicht mehr erfolgen kann.
Voraussetzung für die Entstehung ist der „Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird [...]“ und die Mitwirkung des RA beim Zustandekommen einer solchen Einigung.
Der Streit der Parteien wurde dadurch beigelegt, daß ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Es war keineswegs sicher, daß die Beklagte im (durch den Vergleich vermiedenen) Kammertermin die Klageforderung anerkannt hätte. Vielmehr bestand sowohl für Ihren VN wie auch für die Beklagte nach wie vor ein gewisses Prozeßrisiko, das ebenfalls durch die Einigung beseitigt wurde.
Die Mitwirkung des Unterzeichners wird Ihrerseits wohl nicht ernsthaft in Frage gestellt werden.
Ist mein Lieblingssatz, und hat schon manches Mal geholfenSollten Sie nach wie vor der Ansicht sein, die Einigungsgebühr nicht übernehmen zu müssen, werden wir diese Ihrem VN unmittelbar in Rechnung stellen.
Dieser wird Ihre Mitwirkung sicherlich angemessen zu schätzen wissen.
- happykitcat
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Hi Andreas,
auf dich ist wie immer Verlass. Ich werde mir das auch gleich mal zur Seite packen, wer weiß vielleicht brauche ich es auch irgendwann mal.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Liebe Grüße aus Berlin
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schau immer nach vorne, nie zurück
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n'Abend Andreas
Bevor ich's vergesse, für den Textvorschlag. Werde am Montag direkt der AdvoCard nochmals in dem Sinne auf die Finger klopfen. Die versuchen's halt immer wieder. Schade eigentlich, dass man sich mit den RSV immer so rumschlagen muss. Werd mal berichten, ob sie gespurt haben.
So, tschö und schönes Wochenende. Nach ner stressigen Woche gehe ich jetzt erstmal einen
Bevor ich's vergesse, für den Textvorschlag. Werde am Montag direkt der AdvoCard nochmals in dem Sinne auf die Finger klopfen. Die versuchen's halt immer wieder. Schade eigentlich, dass man sich mit den RSV immer so rumschlagen muss. Werd mal berichten, ob sie gespurt haben.
So, tschö und schönes Wochenende. Nach ner stressigen Woche gehe ich jetzt erstmal einen
Na, dann hoffe ich mal, daß du dich nicht zu überbeansprucht hast *gg*
Kannst ja mal Bescheid sagen
Ich finde übrigens auch, daß die RSV'er echt mal aufhören könnten, uns und sich selbst das Leben schwer zu machen. Nix gegen korrekte Abrechnung, aber dann müssen sie halt, wenn sie bei korrekter Abrechnung Mehrkosten haben, die Prämien anpassen.
Das hätte, behaupte ich mal, bei für die RSV neutralen Einnahmen vermutlich einen Rückgang der Aus-Prinzip-Prozessierer zur Folge, die nur deshalb Klage einreichen, weil sowie RS-Kostendeckung vorliegt.
Kannst ja mal Bescheid sagen
Ich finde übrigens auch, daß die RSV'er echt mal aufhören könnten, uns und sich selbst das Leben schwer zu machen. Nix gegen korrekte Abrechnung, aber dann müssen sie halt, wenn sie bei korrekter Abrechnung Mehrkosten haben, die Prämien anpassen.
Das hätte, behaupte ich mal, bei für die RSV neutralen Einnahmen vermutlich einen Rückgang der Aus-Prinzip-Prozessierer zur Folge, die nur deshalb Klage einreichen, weil sowie RS-Kostendeckung vorliegt.
Hallo Andreas,
natürlich vollkommen fit (für einen Montag ) habe ich gerade an die AdvoCard geschrieben und lass mich mal - hoffentlich angenehm - überraschen. Ansonsten werd ich mal ein wenig :twisted: .
Schau'n wir mal.
natürlich vollkommen fit (für einen Montag ) habe ich gerade an die AdvoCard geschrieben und lass mich mal - hoffentlich angenehm - überraschen. Ansonsten werd ich mal ein wenig :twisted: .
Schau'n wir mal.