Vollmacht bei Gericht einreichen ab 2007?
Das liebe UpDate... wir wünschten echt, wir hätten es nicht raufgespielt... seither gibt es ne Menge Probleme und Cheffe ist ständig am Telefonieren mit RA-Micro
Und die Neuerungen hätten sie sich echt sparen können, habe nichts gefunden, was ich jetzt besser finde, das meiste ist einfach nur schlechter!
Und die Neuerungen hätten sie sich echt sparen können, habe nichts gefunden, was ich jetzt besser finde, das meiste ist einfach nur schlechter!
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wir haben jetzt ein neues Update für RA-Micro bekommen (Vers. 4.4/2006).
Dazu habe ich die "Aktuellen Hinweise" durchgearbeitet und mir ist beim Thema "Aktenvorblattdruck - Zusatzblätter" (Lfd. Nr. 64) folgender Satz begegnet:
"Ab dem 01.01.2007 verlangt das Gericht die Einreichung einer unterzeichneten Vollmacht zusammen mit dem Antragsschriftsatz."
Ich wollte das Thema noch mal aufgreifen.
Die aktuellen Hinweise bei RA-Micro sind ja nun dahingehend geändert worden, dass eben dieser Satz rausgestrichen wurde.
Meine Frage ist nun, ob das jetzt trotzdem mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz Pflicht ist, eine Vollmacht bei Gericht einzureichen.
Vielleicht wisst ihr ja mehr dazu.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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