Hallo FoReNo's,
ich habe eine grundsätzliche Frage.
Meine Bürovorsteherin meinte heute, dass Vorschüsse auf Verfahren, deren Ende erst im Jahre 2007 - also zu Zeiten des erhöhten Umsatzsteuersatzes von 19 % - zu erwarten ist, auch jetzt schon mit 19 % USt gebucht und quittiert werden müssen. Was soll ich denn jetzt davon halten?
Ich bin davon ausgegangen, dass, solange der Satz von 16% gilt, auch zu dem Satz von 16% zu buchen und zu quittieren ist.
Nunmehr hab ich recherchiert und mich durch das HBeglG 2006 und das UStG (2007) gewälzt, bin aber nicht wirklich schlauer und bin immer noch gegen die Ansicht meiner werten Vorgesetzten.
Bitte um fachkundige Hilfe, Kollegen
19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
- Pepsi
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also das Ende des Verfahren ist nicht entscheidend für die Gebühr, sondern der Anfall der Gebühr
VOrschüsse kann man mit 19 % fordern.. würd ich aber nicht tun, sicher ist sicher.. hinterher mit 19 % abrechnen kann man ja immernoch
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Nun ja, es ist ja schon nicht unerheblich, ob der Mandant bei Vorschusszahlung nun eine Quittung bekommt über 19 % incl. oder 16 % incl. - und die Steuerprüfungen müssen ja auch nicht jedes Jahr sein.Pepsi hat geschrieben:Vorschüsse kann man mit 19 % fordern.. würd ich aber nicht tun, sicher ist sicher.. hinterher mit 19 % abrechnen kann man ja immernoch
Genau dasselbe Problem hatten wir heute auch bei uns.
Chef hat extra unseren Steuerberater angerufen. Der hat gemeint, daß die Vorschußrechnungen, die dieses Jahr noch erstellt werden, ohne Probleme mit 16 % USt ausgewiesen werden können. Es reicht also, wenn die Erhöhung erst mit der Abschlußrechnung abgerechnet wird.
Ansonsten gilt der Grundsatz, daß der Steuersatz anfällt, der zu der Zeit gültig war, als die Hauptleistung erbracht worden ist.
Hoffe ich hab mich jetzt einigermaßen verständlich ausgedrückt
Chef hat extra unseren Steuerberater angerufen. Der hat gemeint, daß die Vorschußrechnungen, die dieses Jahr noch erstellt werden, ohne Probleme mit 16 % USt ausgewiesen werden können. Es reicht also, wenn die Erhöhung erst mit der Abschlußrechnung abgerechnet wird.
Ansonsten gilt der Grundsatz, daß der Steuersatz anfällt, der zu der Zeit gültig war, als die Hauptleistung erbracht worden ist.
Hoffe ich hab mich jetzt einigermaßen verständlich ausgedrückt
- Pepsi
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@Master: du kannst aber mit 19% abrechnen.. das hatten wir hier neulich schon.. ich verstehe nur nicht, wie das gerechtfertigt sein soll, denn wenn dieses Jahr ne Angelegenhei anfängt, muss sie auch mit 16 abgerechnet werden
- Curry
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Es ist richtig, dass es für die Mandanten schon komisch ist, wenn diese auf einmal eine Vorschussrechnung mit 19 % erhalten. Wir schreiben dazu nochmal eine Erklärung ins Anschreiben. Wenn es abzusehen ist, dass die Angelegenheit erst in 2007 erledigt wird, dann rechnen wir 19 % ab, das hat uns unser Steuerberater sogar geraten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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@Nancy: was isn das für ne Begründung? entscheidend ist doch der Anfall der Gebühren und das ist ja bei Beginn der ANgelegenheit und nicht bei Ende?!...
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Die USt. berechnet sich doch letztendlich danach, wann die Angelegenheit erledigt ist. Wenn sie in 2007 endet, werden ja 19 % abgerechnet. Wenn ich heute eine Vorschussrechnung mache, dann ist also davon auszugehen, dass die Angelegenheit auch erst 2007 endet, deshalb rechnen wir gleich 19 % ab.
Unser Steuerberater hat es der Buchhaltung geraten, da es wohl einfacher zu verbuchen ist, wat weiß ich denn, ich mach keine Buchhaltung.
Ich hab mir über das RA-Micro E-Schulungscenter einen "Vortrag" angesehen, da wurde auch dargestellt, dass mit 19 % abgerechnet werden kann. (Man kann natürlich auch 16 % abrechnen)
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Ich hab mir über das RA-Micro E-Schulungscenter einen "Vortrag" angesehen, da wurde auch dargestellt, dass mit 19 % abgerechnet werden kann. (Man kann natürlich auch 16 % abrechnen)
Curry
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