Übersendung KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leilani
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#1

14.12.2006, 12:53

Hej!
Bekomme gerade einen KfB. Ohne, dass wir jemals zuvor den KfA der Gegenseite gesehen haben und dazu Stellung hätten nehmen könnnen (und das hätte ich in der Sache mit Sicherheit getan!). Ich meine, ich kann jetzt zwar Beschwerde/Erinnerung einlegen... aber den Ablauf kenne ich eigentlich anders, oder? Das verunsichert mich jetzt ein wenig. Aber ich "eingefahrene" Angestellte lass mich auch gern vom Gegenteil überzeugen. Wenigstens spart es in der Version Papier und Porto...

leilani
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Curry
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#2

14.12.2006, 13:03

Ich kenne es eigentlich auch nicht anders. Wir bekommen auch immer den KfA zur Stellungnahme übersandt.

Allerdings kann es natürlich auch sein, dass das gar nicht vorgeschrieben ist, dass die Gerichte den KfA übersenden müssen.

Wer weiß, vielleicht haben die es auch nur mal wieder verbockt...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sandra S.
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#3

14.12.2006, 13:05

Also, hab grad nochmal nachgelesen, weil ich das auch anders kenne. In § 104 ZPO steht nur, dass mit dem KFB die Kostenrechnung des Gegenseite zugestellt werden muss. Also muss die Gegenseite vorher nicht gehört werden. Machen die Gerichte wahrscheinlich deshalb, damit nicht so viele Erinnerungen/Beschwerden eingelegt werden.

Aber den KFA hast du zusammen mit dem KFB jetzt bekommen, oder? Sonst kannste ja gar nicht nachprüfen, wie sich der Betrag zusammensetzt...
Liebe Grüße
von Sandra
Sine
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#4

14.12.2006, 13:06

Ich bin ganz Deiner Meinung. Euch müsste erst einmal der KFA zwecks Stellungnahme zugesandt werden.

Frag doch einfach bei Gericht mal nach, was die sich dabei gedacht haben! :banane
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Pepsi
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#5

14.12.2006, 14:04

ich würd wenn die Rg Fehler aufweist Beschwerde/Erinnerung einlegen und nicht großartig nachfrage..
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leilani
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#6

14.12.2006, 14:09

Nee, der KfA war nicht dabei. Muss ich morgen mal anrufen. Jetzt ist natürlich mal wieder keiner mehr da...

Auf jeden Fall muss die Gegenseite Fahrtkosten und Tage- und Abwesenheitsgeld geltend gemacht haben: "Die vom Beklagten geltend gemachten Fahrt- und Abwesenheitsgelder waren festsetzbar. (...)" Und das sehe ich in der Sache NICHT ein!

leilani
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Sandra S.
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#7

14.12.2006, 15:39

Da hat wohl das Gericht wieder mal getrieft :wecker
Liebe Grüße
von Sandra
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#8

15.12.2006, 17:24

Sandra S. hat geschrieben:Da hat wohl das Gericht wieder mal getrieft :wecker
Na, na, was muss man denn da lesen?! :wink:

Wenn es sich in einem KFA um so genannte zweifelsfreie Kosten handelt, dann wird oft ohne Anhörung sofort festgesetzt, um die Sache zu beschleunigen. Das sollte man aber nur dann machen, wenn die Kostenpositionen wirklich unstreitig sind (z.B. bei einem VU). Diese Methode ist durch diverse Urteile gedeckt. Ist man der Ansicht, es könnte Streitpunkte geben (Reisekosten, zweifelhafte Gebühr etc.), dann hört man vorher selbstredend an. Ein bisschen muss man da die Erfahrung mit einbringen, was durchgeht und was nicht. Ich erledige mehr als 50 % der Kostenantrage sofort ohne Anhörung. Die Anwälte freut´s.

Hat man jetzt doch etwas zu beanstanden, bleibt nur die Erinnerung/sof. Beschwerde.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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wifey
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#9

15.12.2006, 17:48

13, wenn ich Dich jetzt richtig verstehe, heißt dass, dass KFA nach VU (zumindest bei Dir) schnell und zeitnah bearbeitet werden?

Könntest Du das mal den Kollegen hier in PB beibringen? VU von Mitte/Ende September, KFB habe ich heute bekommen

Welche Urteile "decken" denn Deine Methode? Vielleicht können die hier als Motivierungshilfe dienen. *hoff*
Viele Grüße

ich
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#10

15.12.2006, 18:57

13 das nenn ich vorbildlich :dafuer
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