Hallo,
berechnet Ihr immer Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wenn ein Gerichtstermin wahrgenommen wurde? Ich meine mich zu erinnern, dass das nur geht, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt/Gemeinde des Kanzleisitzes befindet..
Bin für jede Hilfe dankbar, stehe gerade irgendwie auf'm Schlauch
Viele Grüße
Sabine
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
- Tigerentchen
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Richtig, wir rechnen auch nur die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder ab, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt befindet.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Sandra S.
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Meinst doch bestimmt Geschäftsreise eines Rechtsanwalts (weil bist jetzt in "Notarfachangestellte/Notarfachangestellter-Ausbildung" gerutscht):
"Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwaltes befindet."
(Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG)
Hast dich also richtig erinnert
"Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwaltes befindet."
(Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG)
Hast dich also richtig erinnert
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
- Tigerentchen
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Prima, vielen Dank!
@ sandra: Ja meinte die Reise eines Anwalts.
Muss mich hier erst einmal zurecht finden. ...
@ sandra: Ja meinte die Reise eines Anwalts.
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