Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld

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Tigerentchen
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#1

12.12.2006, 16:00

Hallo,

berechnet Ihr immer Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wenn ein Gerichtstermin wahrgenommen wurde? Ich meine mich zu erinnern, dass das nur geht, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt/Gemeinde des Kanzleisitzes befindet..

Bin für jede Hilfe dankbar, stehe gerade irgendwie auf'm Schlauch :|


Viele Grüße
Sabine
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.12.2006, 16:07

Richtig, wir rechnen auch nur die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder ab, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt befindet.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sandra S.
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#3

12.12.2006, 16:11

Meinst doch bestimmt Geschäftsreise eines Rechtsanwalts (weil bist jetzt in "Notarfachangestellte/Notarfachangestellter-Ausbildung" gerutscht):

"Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwaltes befindet."
(Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG)

Hast dich also richtig erinnert :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
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Tigerentchen
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#4

12.12.2006, 16:16

Prima, vielen Dank!
@ sandra: Ja meinte die Reise eines Anwalts.
:oops:

Muss mich hier erst einmal zurecht finden. ...
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Sandra S.
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#5

12.12.2006, 16:46

Kein Problem und gern geschehen :D
Liebe Grüße
von Sandra
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