Frage bzgl. Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nici197

#11

11.12.2006, 20:52

Also nochmal zusammengefasst:
Es waren x eingeklagt und man hat sich außergerichtlich über diesen Betrag x mit der Gegenseite in einer BT geeinigt.
Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr, wenn der RA an einer BT mitwirkt, die das Verfahren erledigt oder vermeidet.
Dann fällt an:
1,3 Verf. aus x
1,2 Termin aus x
1,0 aus x
Wenn in der BT noch nicht anhängige Ansprüche y miteinbezogen werden also protokolliert werden - Voraussetzung Klagauftrag für y - muss man m.E. so abrechnen:
1,3 Verf. aus x
0,8 Verf. aus y
dann § 15 III anwenden
1,2 Termin aus x+y
1,0 Einigung aus x
1,5 Einigung aus y
dann § 15 III anwenden

wenn für die Ansprüche y kein Klagauftrag bestand, kann auch keine Terminsgebühr berechnet werden. Dann kann man nur eine Geschäftsgeb. berechnen nach y

Ich hoffe, das ist alles richtig so. Ich würde so abrechnen.

LG
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Sandra S.
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#12

11.12.2006, 21:09

ja genauso :zustimm

(wobei du, wenn ihr für y keinen Klageauftrag hattet, die Geschäftsgebühr natürlich auch nicht auf die Verfahrensgebühr aus x anrechnen musst - sind ja zwei verschiedene Gegenstände)
nici197

#13

11.12.2006, 21:28

Hallo Kollegin Sandra :wink1
Ich mache auch gerade das Studium zur Rechtsfachwirtin

Das mit der Geschäftsgebühr ist richtig: natürlich nicht anrechnen ist ja nicht der gleiche Gegenstand -

Wünsch dir viel Spass beim Lernen ....
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Sandra S.
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#14

11.12.2006, 21:48

Ja, das gleiche wünsch ich dir auch. Is schon ganz schön heftig, aber schließlich wollten wirs ja so :patsch :D
Liebe Grüße
von Sandra
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#15

11.12.2006, 22:00

was heißt BT?
nici197

#16

12.12.2006, 20:16

BT heiß Besprechungstermin

Gruss
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#17

12.12.2006, 20:30

bin ich blind... mollie hat nirgendwo geschrieben, dass die Parteien n BT hatten?!?
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