Zustellkosten Pfüb

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Gast

#1

11.12.2006, 13:06

Hi Ihr!

Hab mal ne Frage!

Unser Pfüb wurde dem Drittschuldner zugestellt. Zahlbetrag aus dem Pfüb wurde bereits bezahlt durch Drittschuldner. Werden ja demnächst dann Rechnung vom GVZ über die Zustellkosten bekommen. Die muss ich doch Drittschuldner in Rechnung stellen?!
Gast

#2

11.12.2006, 13:39

In Rechnung stellst du die Kosten dem Drittschuldner nicht, du kannst ihn lediglich daraufhinweisen, dass dies noch zur Forderung gehört. Erst dann die Pfändung für erledigt erklären.
Jimmy
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#3

11.12.2006, 13:48

:zustimm
Gast

#4

11.12.2006, 13:50

Oh Gott, hab ich am Ende jetzt nen Fehler gemacht!? Im Pfüb waren ja noch nicht die Zustellungkosten für vorläufiges Zahlungsverbot und die Zustellungskosten für Pfüb enthalten. Als Pfüb dann zugestellt wurde, hab ich Drittschuldner aufgefordert, den im Pfüb genannten Betrag zu zahlen. Hätte ich noch auf die Zustellungskosten für vorl. Zahlungsverbot und Pfüb hinweisen sollen?! Wie macht denn Ihr das? Am Ende hat Drittschuldner jetzt das restliche Geld schon an Schuldner weitergeleitet und kann Zustellkosten nicht mehr erstatten. Oh Gott, dann bekomm ich wohl Ärger mit meinem Boss.
Gast

#5

11.12.2006, 14:07

Wir nehmen die Kosten ins Forderungskonto auf und geben dann z. B. das Konto erst dann frei, wenn das FoKo ausgeglichen ist.
Gast

#6

11.12.2006, 14:12

Wir haben ja kein Konto gepfändet.

Wir haben aus einem notariellen Kaufvertrag gepfändet. Kaufvertrag bestand zwischen Schuldner und Drittschuldner.
Gast

#7

11.12.2006, 15:11

Dann könnt ihr meiner Meinung nach nur den Schuldner auffordern, die Kosten zu zahlen und gerichtliche Geltendmachung bei Nichtzahlung androhen. Die Kosten selbst werden dem Mandanten in Rechnung gestellt.
Gast

#8

11.12.2006, 16:15

Vielleicht solltet ihr die Kosten nach § 788 ZPO festsetzen lassen.
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wifey
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#9

11.12.2006, 19:14

Aber im PfüB steht doch auch Gesamtbetrag zzgl. aller weiteren Kosten (Zustellung + GV + weitere Zinsen) - oder ist das bei Euch nicht der Fall?
Viele Grüße

ich
Gast

#10

12.12.2006, 08:34

Doch, steht schon auch im Pfüb. Aber Drittschuldner wusste ja nicht, wie hoch die Zustellkosten sind bzw. dass noch Zustellkosten auf ihn zukommen. Rechnung kommt erst noch vom GVZ zu uns. Ich würde sagen, ich fordere Drittschuldner zur Zahlung noch auf. Ich hoffe nur, dass dort noch ein Geld vorhanden ist. Denn restliches Geld wird ja oder wurde schon an Schuldner weitergeleitet.
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