Frage bzgl. Terminsgebühr
wir haben in einem arbeitsrechtsstreit x euro eingeklagt. vor wahrnehmung des termins haben sich die parteien mit hilfe ihrer bevollmächtigten geeinigt. das gericht hat den vergleich protokolliert. fällt die terminsgebühr an? steh grad aufm schlauch...
- Curry
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Also ich würde sagen, dass gemäß 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG die Terminsgebühr anfällt.
Wurde der Vergleich im Termin protokolliert? Haben sich die Bevollmächtigten schriftlich geeinigt oder hat eine Besprechung stattgefunden?
Wurde der Vergleich im Termin protokolliert? Haben sich die Bevollmächtigten schriftlich geeinigt oder hat eine Besprechung stattgefunden?
Zuletzt geändert von Curry am 11.12.2006, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- leilani
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Laut 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die 1,2 Terminsgebühr (3104 VV RVG) auch, wenn Besprechungen geführt wurden, die zur Erledigung oder zur Vermeidung des Verfahrens führen.
Im RVG für Anfänger steht sogar ausdrücklich, dass in diesem Fall auf eine Protokollierung zu achten ist, damit sich der Gebührentatsbestand für den KfA aus dem Protokoll ergibt.
Im RVG für Anfänger steht sogar ausdrücklich, dass in diesem Fall auf eine Protokollierung zu achten ist, damit sich der Gebührentatsbestand für den KfA aus dem Protokoll ergibt.
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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die parteien haben sich schriftlich geeinigt ohne mitwirkung des gerichts. wir haben das gericht dann nur angeschrieben, dass sich die parteien geeinigt haben (aber mit hilfe der anwälte) und wir um protokollierung bitten und um streitwertfestsetzung. termin zur güteverhandlung war schon bestimmt, wurde aber so nicht wahrgenommen, da einigung stattgefunden hat. im zivilprozess entsteht die terminsgebühr meiner meinung nach... und im arbeitsgerichtlichen verfahren???
@leilani:
Hatten auch schon einmal so eine Sache und da haben wir auch die Terminsgebühr mit abgerechnet.
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- Curry
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Also was leilani gesagt hat, trifft meines Erachtens nur dann zu, wenn die Bevollmächtigten eine Besprechung geführt haben (auch telefonisch). Dies ist in deinem Fall ja nicht so.
Wie ich schon geschrieben habe, entsteht die Terminsgebühr nach dieser Verzeichnisnummer, da eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde.Also ich würde sagen, dass gemäß 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG die Terminsgebühr anfällt.
Curry
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Es ist eine Terminsgebühr angefallen, 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG . Ihr hattet Klagauftrag und es wurde eine Besprechung geführt.
sicher, dass die terminsgebühr entsteht? und in welcher höhe? es sind auch nicht anhängige ansprüche mitverglichen... welcher sw gilt dann bei der terminsgebühr?
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Gem. 3104 Abs. 3 VV RVG entsteht keine Terminsgebühr für nicht rechtshängige Ansprüche, soweit diese nur protokolliert wurden.
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