Dienstwagen des Schuldners pfänden

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Anton79
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#1

10.12.2006, 10:05

Hallo, habe erfahren das der schuldner nen dienstwagen vom arbeitgeber gestellt bekommt!?

kann ich hier was pfänden? Ein herausgabeanspruch dürfte ja nur dem Arbeitgeber zustehen, gegen den ich ja kein titel habe.

hmm, irgend einen nutzen muss ich odch ziehen können.
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#2

10.12.2006, 11:09

wenn er ihn rein dienstlich nutzt und ihn beim arbeitgeber lässt nach dienstschluss, wohl kaum..
Gast

#3

10.12.2006, 13:18

das meine ich aber auch, das Auto gehört ihm leider nicht. Ist wie mit nem Fernseher, den dir einer geliehen hat. LEIDER
Anton79
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#4

10.12.2006, 14:06

ihr sagt es, LEIDER! der schuldner ist ein echter Drecksack.
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Sandra S.
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#5

10.12.2006, 14:19

Hallo Anton,

obwohl du auf meine letzte PN nicht geantwortet hast :( :

Wieso pfändest du nicht das Arbeitseinkommen des Schuldners? Wenn der Schuldner den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist das ja eine Naturalleistung, die zum Arbeitseinkommen dazugerechnet wird (§ 850e Nr. 3 ZPO).

Was man bei solchen Naturalleistungen ansetzen kann, steht in der Sachbezugsverordnung. Hab da grad mal reingeschaut, die verweist auf § 8 Abs. 2 EStG (also 1 % vom Listenpreis zzgl. evtl. Erhöhungen bei Heimfahrten etc.)

Ich würde dann die 1 % ausrechnen und dann zusammen mit dem PfüB einen Antrag stellen, dass die Nutzung des Dientwagens als Naturalleistung dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzuzurechnen ist.

Weißt du denn, was das für ein Auto ist und ob der Schuldner das auch privat nutzt? Sonst wirds natürlich schwierig, schon allein wegen dem Listenpreis.


Liebe Grüße
von Sandra
Anton79
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#6

10.12.2006, 14:48

hallo Sandra.

Ich habe dir doch geantwortet. Hab sogar ausgesprochen ausführlich geantwortet? ist tatsächlich nichts angekommen? das wäre mist. war wie gesagt echt ausführlich.

zu dem fall: habe die gehaltsabrechnung des schuldners.

der dienstwagen ist mit monatlich 150 € angesetzt. trotzdem ist sein nettogehalt immer noch unter der pfändungsfreigrenze.

das ist getürkt. ich hab jetzt die ergäntzende e.V. beantragt um rauszufinden, wieviel der dort arbeitet. dann werde ich evtl. die fiktive festsetzung des gehalt beantragen.

liebe grüße
Anton79
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#7

10.12.2006, 14:49

achso ja, ne weiß nicht ob er es privat nutzt und welches auto er fährt.
hab aber eben diese fragen im antrag auf nachbesserung der e.V. mitaufgenommen.
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Sandra S.
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#8

10.12.2006, 15:10

Nee, ist wirklich nichts angekommen. Is ja Mist! Jetzt hast du dir so viel Arbeit gemacht :heul

Also, das klingt schon alles komisch. Ein Dienstwagen und immer noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze? Da ist doch was faul!!! Würde das dann auch so machen, also nachgebesserte EV abwarten und dann angemessene Vergütung pfänden. An den Dienstwagen kommst du ja leider wohl nicht ran.

Immer das gleiche mit den Schuldnern :roll:


Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#9

10.12.2006, 19:48

150 € pro Monat? Ist das ein VX Fox? 8)
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Sunny
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#10

10.12.2006, 21:43

@Sandra
Stimmt, bei manchen Schuldnern stellen sich einem echt die Haare auf.
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