Ich habe einen Antrag ans Landgericht gestellt. Den Einspruch auf den VB abzuweisen. Da der Einspruch zu spät eingelegt wurde. Das Mahngericht das aber irgendwie übersehen hat.
Nun soll ich eine Abrechnung gegenüber dem Mandanten machen.
Was rechne ich dafür ab?
Eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG?
Oder liege ich da ganz falsch.
Oder muss ich da eine 0,3 Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG nehmen, weil das ja irgendwie mit zum VB gehört? Ich weis da einfach nicht weiter.
Und welchen Gegenstandswert nehme ich?
Den der auf dem VB festgesetzt ist oder nur die Hauptforderung?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
edit by wifey: Überschrift mal etwas spezieller formuliert
Abrechnung Abweisungsantrag (verspäteter Einspruch gegen VB)
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Vorab: änder bitte Deine Überschrift in etwas aussagekräftiges.
Dass Du Hilfe brauchst ist klar, sonst hättest Du ja keine Frage gestellt
Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.
Dass Du Hilfe brauchst ist klar, sonst hättest Du ja keine Frage gestellt
Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Auf das Ergebnis kommts an!wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt
Wie interessiert doch nicht
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- Cherry-Cola
- Forenfachkraft
- Beiträge: 150
- Registriert: 27.07.2006, 09:16
Ja stimmt, hätte ich ja auch mal selber drauf kommen können! Tut mir leid. Mach es beim nächsten mal anders!
Besten dank für die Antworten.
Also eine 1,3 VerfG. Nach der Hauptforderung.
Also lasse ich ja die festgestzen kosten und Zisen weg. Das verstehe ich doch richtig so, oder?
Besten dank für die Antworten.
Also eine 1,3 VerfG. Nach der Hauptforderung.
Also lasse ich ja die festgestzen kosten und Zisen weg. Das verstehe ich doch richtig so, oder?
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Ja, Kosten und Zinsen wirken Streitwerterhöhend (außer im ZV-Verfahren)
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Mich schonPeeDee hat geschrieben:Auf das Ergebnis kommts an!wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt
Wie interessiert doch nicht
Ist halt nicht nett, anderer Leute Beiträge zu ändern und dann noch nicht mal dafür gerade stehen zu können.
Viele Grüße
ich
ich