Abrechnung ZV
Es wurde in einer Sache 3 ZV- durchgeführt. Beim 1. Auftrag der raus ging, konnte der Schuldner nicht ermittelt werden. Wir haben dann eine neue Adresse des Schuldners bekommen und einen neuen Auftrag gestellt. Und das gleiche Spiel noch mal. Nun meine Frage: ist das alles eine Angelegenheit oder sind das drei verschiedene.
- Curry
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Das ist alles eine Angelegenheit, kann also nur einmal abgerechnet werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Sandra S.
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Ich würde rein gefühlsmäßig sagen, dass die zwei ZV-Aufträge zwei verschiedene Angelegenheiten sind, also 2x die 0,3 Gebühr.
Ob Du für die EMA-Anfrage was verlangen kannst, weiß ich jetzt nicht genau. Würde eher sagen nein.
Falls jemand eine Fundstelle haben sollte, die was anderes sagt, her damit. Dann hab ich das wohl bis jetzt immer falsch gemacht
Ob Du für die EMA-Anfrage was verlangen kannst, weiß ich jetzt nicht genau. Würde eher sagen nein.
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- Curry
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Gemäß § 18 Abs. 3 RVG sind die ersten zwei Vollstreckungsmaßnahmen vorbereitende Vollstreckungshandlungen. Vollstreckungshandlungen sind alle Einzeltätigkeiten, welche aufgrund der gewählten Vollstreckungsmaßnahme bis zur Befriedigung des Gläubigers zu erfolgen haben. Dies lässt die Gebühr nur einmal entstehen.
Curry
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Kann mir vielleicht noch jemand helfen. Jetzt habe ich zwei verschiende Aussagen aber weis nicht, welche richtig ist!
- Curry
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Also ich hatte diesen Fall noch nicht. Aber in der Schule haben wir das ewig durchgekaut. Ich hab noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut und da habe ich eine Aufgabe drin, die genau diesen Vorgang beschreibt. Da wurde nur einmal abgerechnet.
Curry
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- Sandra S.
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Okay dann gebe ich mich geschlagen. Hab grad auch nochmal nachgelesen.
Zum Glück ist es bis jetzt immer gut gegangen und keiner hat gemeckert. Für die Zukunft weiß ich es ja jetzt besser.
Wollte nicht für Verwirrung sorgen. Sorry!
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