Was muss ich bei einem Pfüb beachten ?

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stein
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#1

06.12.2006, 08:44

So, heute wird es wohl ernst.
Ich muss den ersten Pfüb meines Lebens machen.
Könnt ihr mir bitte sagen, was ich bei einem Pfüb unbedingt beachten muss.
Ein Mdt. will, dass wir für ihn ausstehenden Lohn für Juni 2.000,00 € und Juli 2.000,00 € bei seinem alten Arbeitgeber pfänden. Titel ist ein Versäumnisurteil mit Klausel und Zustellungsnachweis.
Einen Vordruck - für einen Pfüb - habe ich mir durch eure zahlreiche Hilfe für Kontenpfändung und Lohnpfändung schon in Word zusammengebastelt. Und ich weiß - durch euch - auch schon, dass der Pfüb 15,00 € kostet und ich eine 0,3 Gebühr nach dem Streitwert berechnen muss. Aber gibt es noch mehr, auf dass ich unbedingt achten muss ?
Ich weiß z.B. nicht ob man immer alle Anträge stehen läßt oder ob man nur bestimmte drin läßt und manche rausnehmen muss - je nach Fall - ?
Oder ist es eigentlich ganz einfach - nur ich stelle es mir so schlimm vor ?
Gast

#2

06.12.2006, 08:50

Hi !

Eigentlich lässt Du nur das stehen, was gepfändet werden soll, z.B. Kontopfändung. Wichtig ist nur, dass Du die korrekte Drittschuldnerbezeichnung, z.B. die Bank hast. Wenn Du die nämlich falsch benennst, war alles für die Katz. Denk auch daran, ein vorläufiges Zahlungsverbot an Schuldner und Drittschuldner über den GV zustellen zu lassen. Dann muss innerhalb von 4 Wochen der PfÜB bei Gericht erlassen sein und ebenfalls vom GVZ zugestellt sein. Mit dem vorläufigen Zahlungsverbot sicherst Du Dir schon vorher den Anspruch.

Dafür gibt es aber auch bei Soldan und Dreske & Krüger Formulare, um einem das Denken abzunehmen.

Habt Ihr denn kein RA-Programm auf dem PC?

Liebe Grüße Schlaubi
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stein
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#3

06.12.2006, 09:02

Nein, ich glaube ich bin die Einzige, die alles in Word machen muss.

Also 1) genaue Bezeichnung des Drittschuldners.
2) vorläufiges Zahlungsverbot an Schuldner und Drittschuldner durch GV zustellen lassen.

Den Vordruck für ein vorläufiges Zahlungsverbot habe ich auch schon von einem freundlichen Menschen, hier aus dem Forum, zugemailt bekommen.

Schicke ich dann das vorl.Zahlungsverbot an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Gerichts, das den Titel ausgestellt hat oder wo geht das dann hin ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#4

06.12.2006, 09:16

Das vorläufige Zahlungsverbot schickst Du an die GVZ Verteilerstelle des AG´s, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat. An das vorläufige Zahlungsverbot musst Du eine Abschrift des von Dir beantragten PfÜB´s ranhängen, damit alle Bescheid wissen. Ich hoffe nicht, dass Dein Drittschuldner die Deutsche Bank ist??? Denn mit denen habe ich schon richtig Ärger hinter mir....

Bei der Kontopfändung dran denken, dass Du auch Schließfächer, Spareinlagen, Sparguthaben Aktien, Kontokorrent etc. mit pfändest. Gib ja keine Kontonummer an, sonst hat sich die Bank so blöd und sperrt nur das angegebene Konto. Wenn aber mehrere Konten da sind.....


Liebe Grüße
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Curry
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#5

06.12.2006, 09:18

Das VZV schickst du an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Den PfÜb schickst du auch an dieses Gericht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sandra S.
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#6

06.12.2006, 13:46

Hallihallo,

also, falls das in Deinen "zusammengebastelten" Mustern noch nicht drin sein sollte, ist es immer sinnvoll, eine Herausgabeanordnung mit aufzunehmen:

"Es wird angeordnet, dass der Schuldner (z.B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen - je nachdem ob du bei der Bank pfändest oder beim Arbeitgeber) an den Gläubiger herauszugeben hat."

Du kannst dann im "Ernstfall" den Gerichtsvollzieher unter Vorlage des PfüBs hinschicken und der Schuldner muss dann die o.g. Urkunden herausgeben. Ist sinnvoll, weil Du bei Kontenpfändung dann genau sieht, welche Geldeingänge eingehen (z.B. Arbeitgeber) und bei Lohnpfändung bekommst Du dadurch evtl. Einblick, ob Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt gezahlt wird etc. und ob der AG den pfändbaren Betrag richtig berechnet hat, den er an Euch auszahlt.

Aber wie gesagt, vielleicht stehts ja auch schon in Deinem Muster drin.

Liebe Grüße
von Sandra
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#7

06.12.2006, 13:55

übrigens muss man das VZV nicht an die Verteilerstelle schicken, sondern kann es direkt an einen "vertrauten" GVZ schicken, weil es nur eine Zustellung ist und es egal ist, wer die macht.. es sei denn es eilt, dann würd ich den örtlich zuständigen herausfinden und dem das direkt schicken, damit er da persönlich hinläuft..
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stein
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#8

06.12.2006, 20:13

Ist ein Pfüb wirklich nicht so schwer wie ich dachte ?

Gibt es da nicht doch noch irgendwas, was ich sonst noch wissen müßte ?

Ich habe noch im Ohr, wie die Angestellte unseres überörtlichen Kollegen sagte, sie hasse Pfüb´s - das wäre gar nicht so einfach .....
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#9

06.12.2006, 20:26

kann ich nicht bestätigen.. is doch einfach, man muss bloß immer die richtigen Bausteine der zu pfändenden FOrderung drin haben, der Rest ist (bis auf bei UNterhalt z.B:) immer dasselbe..
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wifey
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#10

06.12.2006, 21:13

stein,

PfÜB's sind genau so einfach wie alles andere, was Du machen musst. Klar ist der 1. PfÜB immer schwierig .... aber das gibt sich ... und bald bist Du PfÜB-Experte. ;-)
Vielleicht hat die Kollegin, die PfÜB's hasst, vorher auch noch nie großartig was damit zu tun gehabt ...
Also stein, Du weißt doch: gemeinsam schaffen wir das !!!! :frauenpower
Viele Grüße

ich
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