Kostenfestsetzungantrag Unterbevollmächtigter
Hatten wir leider noch nicht aber ich würde das einfache mal mit dieser Begründung hinschicken und sagen, dass ihr die Mehrkosten halt als nicht erstattungsfähig anseht.
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Hab mal weiter im Internet gesucht. Habe sogar nen Beschluss gefunden. Der gibt den gleichen Wortlaut wieder... BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02. Das werde ich in meiner Begründung miteinbauen.
Hoffe das funktioniert
Hoffe das funktioniert
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Dann ist ja gut.
Beim nächsten mal wäre es gut, wenn Du Deine Ausgangsfrage bitte stehen lassen kannst. Wenn man das Thema über die Suchfunktion sucht, dann wird dieser Thread unbrauchbar weil keine Frage mehr drinsteht. Danke!
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- Claudi130874
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Hatte vor ein paar Tagen in nem anderen thread die frage gestellt, find sie aber nicht mehr, also mein Chef hat in untevollmacht hier in aachen einen termin für den hauptbevollmächtigten wahrgenommen, unter den Anwälten ist Gebührenteilung vereinbart, aber ich soll ne Rechnung machen, die der andere Anwalt ans Gericht schicken kann zur Kostenfestsetzung und darin soll "eine Gebühr für die Wahrnehmung eines Termins in Untervollmacht" sein. Hab ich noch nie gemacht, mein Chef sagt aber, die gibt es.
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Du bekommst die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten 3401 VV RVG und die Terminsgebühr 3402 VV RVG
Also das wäre ja die normale Abrechnung ohne Gebührenteilung.
Die Gebührenteilung soll dann sicherlich so unter den Anwälten ablaufen
Also das wäre ja die normale Abrechnung ohne Gebührenteilung.
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Kann gkutes nur .
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gkutes hat geschrieben:Du bekommst die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten 3401 VV RVG und die Terminsgebühr 3402 VV RVG
Also das wäre ja die normale Abrechnung ohne Gebührenteilung.
~ Grüßle ~
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- Claudi130874
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Ok dankeschön!!
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- Claudi130874
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nochmal zur klarstellung, ich nehm also ne 0,65 Verfahrensgebühr und ne 1,20 Terminsgebühr für die Wahrnehmung des Termins ?
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