Hilfe, ich mal wieder...
Ich soll gegen einen VB, der am Montag verfristet, Einspruch einlegen.
Meine Frage: Muss der Einspruch begründet sein?
Einspruch gegen VB
Nein, da die Gläubiger dann ja denn Antrag zur Abgabe ins streitge Verfahren stellen bzw. Gerichtskosten einzahlen. Dann gehts den normalen Klageweg.
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Nein (§§ 700 III, 340 III ZPO).
Zuletzt geändert von Bob am 25.07.2008, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
- AnFi
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achso.. das heißt dann auch, dass ich den fettmarkierten satz auch weg lasse?
Darüber hinaus wird namens und in Vollmacht des Antragsgegners beantragt,
die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne
Sicherheitsleistung einzustellen.
In Hinblick auf den Einstellungsantrag wird beantragt,
die Sache unverzüglich an das Amtsgericht Dieburg abzugeben.
Darüber hinaus wird namens und in Vollmacht des Antragsgegners beantragt,
die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne
Sicherheitsleistung einzustellen.
In Hinblick auf den Einstellungsantrag wird beantragt,
die Sache unverzüglich an das Amtsgericht Dieburg abzugeben.
Liebe Grüße
AnFi
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Den VB hat der Mandant mitgebracht... da war nichts dabei...
oki, danke... dann lass ich das weg....
Soll die Gegenseite halt das streitige Verfahren beantragen
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Soll die Gegenseite halt das streitige Verfahren beantragen
Liebe Grüße
AnFi
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- dutzi
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Beim VB müsste dann eigentlich ein Formular für den Einspruch dabei sein.
Wenn ihr dann den Einspruch eingelegt habt, wird die Gegenseite automatisch Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ihr bekommt die Klage dann zugestellt, vom Gericht und ihr macht dann die Klageerwiderung. Läuft dann so weiter wie im als hätte eure Gegenseite gleich Klage eingereicht.
Wenn ihr dann den Einspruch eingelegt habt, wird die Gegenseite automatisch Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ihr bekommt die Klage dann zugestellt, vom Gericht und ihr macht dann die Klageerwiderung. Läuft dann so weiter wie im als hätte eure Gegenseite gleich Klage eingereicht.