Wenn ich niemanden beauftrage, wie kann ich dann eine Rechnung mit Rechnungsnummer erhalten?
Die Rechtsschutz beauftragt uns ja nicht, sondern der Mandant. Die Rechtsschutz kommt nur für die Kosten auf.
Vom Prinzip her müssten wir nur unserem Mandanten die Rechnung schicken und dieser müsste sich mit seiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und klären, ob diese die Kosten übernimmt. Aber da wir ja so freundlich sind, machen wir das alles für unsere Mandantschaft.
Rechnungs-Nr. bei Selbstbehalt ?
Das seh ich auch so.Kathy0679 hat geschrieben:Du kannst auch, wie Teddybär ausführt, allen eine Rechnungsnummer geben.
Und bei uns ist es ebenso der Fall, dass Mandanten in einem Anschreiben aufgefordert werden, die Selbstbeteiligung zu zahlen. Es wird also erst gar keine Kostenrechnung gefertigt.
edit: Meine Aussage bezog sich auf den Beitrag von Kathy0679
Zuletzt geändert von Gast am 05.12.2006, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Und wie verbucht ihr das dann, es muss doch eine Rechnung erstellt werden?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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ja aber die Beauftragung hat keinesfalls etwwas mit Rechnungsnummern zutun......
Jede Rechnung kann eine Rechnungsnummer bekommen..........
@Stein, glaube bitte deiner Steuerberaterin
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Gruß aus dem Ruhrgebiet
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Das war an *Marie* gerichtet.Und wie verbucht ihr das dann, es muss doch eine Rechnung erstellt werden?
Curry
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Das ist eine gute Frage, die ich nicht beantworten kann. Bin derzeit noch in der Ausbildung und habe absolut nichts mit der Buchhaltung in der Kanzlei zu tun. Leider. Dies macht ausschließlich eine bestimmte Mitarbeiterin.
Aber ich gehe auch davon aus, wie Kathy 0679 schon geschrieben hat, dass es im Honorar gebucht wird.
Aber ich gehe auch davon aus, wie Kathy 0679 schon geschrieben hat, dass es im Honorar gebucht wird.
- stein
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Also bekommt jede Rechnung eine neue Nr. egal an wen ich diese schreibe. Und das fortlaufend. ???
Wer macht denn hier im Forum die Buchhaltung ?
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