ich häng mal wieder über rvg-rechnungen...
hier meine frage:
gerichtliches verfahren anhängig, termin bestimmt, parteien vergleichen sich, termin wird aufgehoben. darf ich in diesem fall trotzdem eine terminsgebühr in ansatz bringen.
danke für eure hilfe,
ffm007
kleine frage zur Terminsgebühr
wenn mit dem gegnerischen anwalt telefoniert oder persönliches gespräch stattgefunden hat ja. lies mal in den anmerkungen zur TG bei 3104 VV nach.
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- Re1108
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Wenn das gerichtliche Verfahren anhängig war, habt ihr den Vergleich dann vielleicht sogar noch nach § 278 VI ZPO protokollieren lassen? Dann entsteht die Die TG auf jeden Fall und in voller Höhe.
Ansonsten stimme ich Blub zu.
Ansonsten stimme ich Blub zu.
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