wahrscheinlich gibt es hier schon zig Fragen und Antworten zu meinem Thema hier, aber ich habe nicht die Zeit, alle Themen betreffend PKH durchzulesen und hoffe, daß mir das hier jemand ganz schnell beantworten kann. Ich selber habe keine Ahnung von PKH, da es in der Schule nur angeschnitten wurde und ich nach der Ausbildung ins kalte Wasser geworfen wurde und es mir nie irgendwer großartig erklären konnte.
Folgende Frage:
Wir haben eine Mandantin, die PKH gewährt bekam. PKH wurde abgerechnet und bezahlt. Nun möchte mein Chef wissen, ob es noch ein "Guthaben" für die Mandantin bei uns gibt. Sie hatte Vorschüsse an uns gezahlt, die ich aber beim Antrag auf Erstattung nicht berücksichtigte, was an sich sicher schon falsch war. Jedenfalls müßte die Mdtin. nun eigentlich noch knapp 300 Euro an uns zahlen, wenn man von der Wahlanwaltsvergütung ausgeht.
Aber ist es nicht so, daß die Mdtin. an uns erst einmal gar nichts zahlt, sondern wir einen evtl. nach Ende der Ratenzahlung bei Gericht vorhandenen Rest erhalten? Hat die Mdtin. gewonnen, ist klar, dann muß die Gegenseite die Differenz zahlen. Aber ich meine, daß wir der Mdtin. doch nichts in Rechnung stellen dürfen. Sonst wäre PKH ja unsinnig.
Bei mir fehlt es ein wenig an Grundkenntnissen betreffend PKH. Jemand anderes denkt wahrscheinlich: "Ist doch logo!" Aber ich habe wenig bis keine Ahnung. Mein Chef meint aber, ich müsse so was wissen, wobei er natürlich recht hat. Aber Seminare werden nicht groß angeboten und die Bücher sind eben Bücher.
Für ein paar liebe Antworten wäre ich also dankbar
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