#25
04.07.2008, 17:52
PKH wurde für die I. Instanz gewährt - ohne örtliche Einschränkung; da gabs doch eine Hausnummer, nach der sich in Fam-sachen die PKH auf die Verbundssachen per Gesetz erstreckt, oder?
und von wegen Übersichtlichkeit; das Schreiben was heut raus ging sieht nun so aus:
In.....
beantrage ich, die nachstehenden Gebühren und Auslagen für die 1. Instanz gemäß §§ 45, 49 RVG festzusetzen und auf das angegebene Konto anzuweisen:
Gegenstandswert: 20.656,00€
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 49 Nr. 3100 VV RVG 380,90€
Gegenstandwert: 8.800,00€
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 49 Nr. 3104 RVG 285,60€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 20,00€
Abwesenheitsgeld bis 4 h Nr. 7005 VV RVG 20,00€
Fahrtkosten 41,2km á 0,30€ Nr. 7003 VV RVG 12,36€
Summe 718,86€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 136,58€
Gesamtsumme 855,44€
Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§58 RVG) habe ich nicht erhalten.
Vorschüsse aus der Staatskasse (§47 RVG) habe ich nicht erhalten.
Gebühren für Beratungshilfe in gleicher Sache (VV 2601,2603) habe ich nicht erhalten.
Ich versichere, dass die Auslagen (VV 7001) während meiner Beiordnung entstanden sind.
Des Weiteren wird beantragt,
unter Berücksichtigung der nachfolgend spezifizierten Gebühren und Auslagen sowie nicht erfasster Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse die Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO vorzunehmen und auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Antragseingang zu verzinsen sind
sowie den Zeitpunkt der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu bescheinigen.
Die zur Kostenausgleichung angemeldeten Kosten werden wie folgt spezifiziert:
Gegenstandswert: 20.656,00€
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 Nr. 3100 VV RVG 839,80€
Gegenstandwert: 8.800,00€
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 Nr. 3104 VV RVG 494,40€
Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 7002 VV RVG 0,00€
Abwesenheitsgeld bis 4 h Nr. 7005 VV RVG 20,00€
Fahrtkosten 41,2km á 0,30€ Nr. 7003 VV RVG 12,36€
Summe 1.386,56€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 263,45€
Gesamtsumme 1.650,01€
Der Antragsgegner ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Unterschrift
Rechtsanwältin
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Denke dass es so ok ist, oder?
Wenn nicht: was passiert damit? gehts unbearbeitet retour oder wird im Gericht repariert???
Wer nicht will, will nicht!