Hallo Ihr Lieben,
kennt sich beim folgenden Sachverhalt jemand aus und kann mir die Frage beantworten?
Der Erblasser hatte zu Lebzeiten einen amtlich bestellten Betreuer. Es gibt einen gemeinschaftlichen Erbschein, wonach mehrere Erben vorhanden sind. Erbschaftssteuer wurde gezahlt.
Jetzt wurden die Erben vom FA bezüglich der Einkommenssteuererklärung der Erblasserin zu Lebzeiten angeschrieben. Klar ist für mich, dass die Erben als Rechtsnachfolger alle Verbindlichkeiten der Erblasserin zu übernehmen haben, also auch Steuerschulden. Ist für die Erklärung noch die Betreuerin zuständig oder auch die Erben? Das Unangenehme daran ist, dass die Erben ortsbedingt kaum Kontakt zu der Erblasserin hatten und über Unterlagen natürlich auch nicht verfügen bzw. keine Einsicht haben.
Einkommensteuer nach Erbfall
Also das müssen wirklich entweder Testamentsvollstrecker oder Erben machen. Je nachdem, wer an die UNterlagen kommt.
Relevant: 1.1. bis zum Todestag.
Wenn noch ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, dann gehe ich davon aus, dass etwaige Steuerschulden in die Erbmasse "einfließen".
Und ja - sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, müssen auch solche Schulden getragen werden.
Ein paar mehr Infos:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#todesfall
Relevant: 1.1. bis zum Todestag.
Wenn noch ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, dann gehe ich davon aus, dass etwaige Steuerschulden in die Erbmasse "einfließen".
Und ja - sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, müssen auch solche Schulden getragen werden.
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http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#todesfall
- suncat
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Die Erben sind für die Steuererklärung verantwortlich.
Der Betreuer muss den Erben doch Unterlagen ausgehändigt haben! Wenn nicht, würde ich dem mal ganz gewaltig auf die Füße treten!
Der Betreuer muss den Erben doch Unterlagen ausgehändigt haben! Wenn nicht, würde ich dem mal ganz gewaltig auf die Füße treten!
Liebe Grüße
suncat
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- skugga
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Die Betreuung endet mit dem Tode des Betreuten. Insofern kann der Betreuer keine Steuererklärung mehr abgeben.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Oh. Bin ich doof. Hab Betreuerin überlesen. Pffft. Deshalb auch mein Kommentar zum Testamentsvollstrecker *hmpf
Sorry
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- schneewittchen1984
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Wie Skugga schon sagte, endet die Betreuung mit dem Tod des Betreuten. Somit müssen die Erben die Steuererklärung selbst machen und die notwendigen Unterlagen beim Betreuer besorgen.
Es handelt sich hierbei um eine Einkommensteuererklärung für einen Zeitraum, in welchem der Betreuer noch bestellt war und die Betreute noch nicht verstorben.
Wenn die Betreuung mit dem Tod des Betreuten endet, kann man den Betreuer aufgrund der nicht getätigten Erklärung also auch nicht mehr zur Rechenschaft ziehen?
Wenn die Betreuung mit dem Tod des Betreuten endet, kann man den Betreuer aufgrund der nicht getätigten Erklärung also auch nicht mehr zur Rechenschaft ziehen?
Sonnige Grüße
Fällt Dir ein Stein vom Herzen, so fällt er auf den Fuß Dir prompt,
so ist es nunmal auf der Welt, ein Kummer geht, ein Kummer kommt.
(Heinz Erhardt)
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