Streitwert Kaution und Sonstiges

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Karin123
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 335
Registriert: 01.06.2007, 15:27

#1

25.06.2008, 10:19

Guten Morgen,

die Parteien Mieter und Vermieter streiten sich über die Rückzahlung einer Kaution.

Die Kaution beträgt 1500 €

Der Vermieter wendet ein, dass von dieser Kaution verschiedene Positionen abzuziehen sind. Anteilige Miete von 600 €, Schadenersatz für eine Beschädigung 300 € und eine Restforderung der Betriebskosten aus 06 von 100 €. Nebenkosten sollen damit auch erledigt sein.

Man einigt sich diese Positionen von der Kaution abzuziehen.

Wie hoch ist nun der SW?

Kaution + Forderungen des Vermieters oder sogar + 12 fachen Wert der Nebenkosten (wegen der Einigung hinsichtlich der Nebenkosten aus 06?

Karin
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#2

25.06.2008, 10:31

Guten Morgen,

Dein Streitwert ist lediglich der Kautionsbetrag in Höhe von 1.500,00 €.

Es wird vorliegend ja nur um diesen gestritten.
Ihr wollt die Auszahlung, der Gegner will diesen nicht zahlen weil er eigene Forderungen hat.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
cakie0805
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 08.05.2018, 09:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

17.09.2018, 09:25

Guten Morgen,

ich hab so einen ähnlichen Fall und brauche Hilfe.

Mdt. will seine Kaution wieder haben und Vermieter will diese nicht auszahlen, da er mehrere Forderungen gegen unseren Mdt. hat, so dass dieser Betrag höher ist als die Kaution (Kaution 1.300,00 €, geforderter Betrag 3210,00€).

Meine Anwältin will Klage einreichen, hat aber nichts bzgl. des Streitwerts herausgefunden. Muss ich beide Beträge dann zusammenrechnen, oder wird die Differenz als Streitwert angegeben? Gibt es hierzu etwas, wo ich das nachlesen könnte? Habe das ganze Internet durchforstet.

Vielen Dank.
Liebe Grüße
Cakie0805
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

17.09.2018, 09:32

Der Streitwert ist erst einmal der Kautionsbetrag. Ihr könnt die Gegenforderung der Gegenseite ja nicht einklagen. Ihr klagt auf Auszahlung des Kautionsbetrages und das ist dann der Streitwert. Sollte die Gegenseite im Verfahren eine Gegenklagte erheben oder eine Aufrechnung machen, kann die Forderung der Gegenseite zum Gegenstandswert werden. Aber soweit seid Ihr ja noch nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten