Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kathy
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#1
09.01.2006, 09:16
Hallo,
hätte mal ne Frage
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Das Problem an der Herausgabe ist, laut GV ist alles bezahlt, laut meiner Berechnung
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
ist noch was offen (nicht viel ca. 15 EUR). Aber so im allgemeinen, muss nicht der GV wenigstens mal nachfragen, ob alles bezahlt ist? (Mach ZV erst seit kurzem deswegen
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
).
MfG Kathy
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happykitcat
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#2
09.01.2006, 10:21
Hi Kathy,
kann es sein, dass die 15,00 EUR noch wegen der bis zur vom GV behaupteten Ausgleichung noch weitere Zinsen aufgelaufen sind? Wenn ja, dann hat der GV nicht richtig gerechnet, was er eigentlich machen muss, sofern du auf dem VA zu stehen hast
Gesamtforderung xx,xx EUR zzgl. oder nebst weiteren Zinsen und Kosten.
Dann war er auch noch nicht berechtigt den Titel an den Schuldner herauszugeben, da die Forderung noch nicht komplett beglichen wurde.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
![Milchtrink-Katze :katze3](./images/smilies/katze3.gif)
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Kathy
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#3
09.01.2006, 10:30
Hab gerade alles nochmal "zu Fuß" durchgerechnet
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
. Es stimmt, es sind hauptsächlich Zinsen und noch ca. € 3,00 Hauptforderung. Na ja, ich schreib das etz ma meiner GVin. Was ist, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen will (was bei dem Betrag noch zu verkraften wäre). Er hat ja schon den Titel
MfG Kathy