Hallöchen!
Wir haben gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt und einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt.
Was kann ich gegenüber dem Mandanten abrechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Frage wegen Abrechnung von Wiedereinsetzungsantrag!
- Re1108
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Kommt darauf an.
Seid Ihr mit dem Wiedereinsetzungsantrag denn durchgekommen?
Wenn ja, wird ja dann das streitige Verfahren durchgeführt. Dann geht die Gebühr für den Wiedereinsetzungsantrag in der Verfahrensgebühr auf.
Seid Ihr mit dem Wiedereinsetzungsantrag denn durchgekommen?
Wenn ja, wird ja dann das streitige Verfahren durchgeführt. Dann geht die Gebühr für den Wiedereinsetzungsantrag in der Verfahrensgebühr auf.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!