Wir hatten nur ein Schreiben des Gerichts wie folgt erhalten
"in der Bußgeldsache wird mitgeteilt, dass die STA beantragt hat, darauf hinzuweisen, dass eine Verfolgung wegen Körperverletzung in Betracht kommt. Evtl. Rücknahme d. Einspruchs? Frist"
Einspruch wurde nicht zurück genommen. Dann kam wieder Schreiben v. Gericht
"Es wird darauf hingewiesen, dass Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommt und Verfahren als Strafverfahren weitergeführt wird."
Danach kam Eröffnungsbeschlus + Ladung.
Da bekomm ich doch keine 4104 oder???
Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nee, dann hast Du natürlich recht. Muß dann sowas wie ne Nachtragsanklage in der HV gewesen sein. Obwohl, EB kam ja vorher. Aber egal, jedenfalls keine 4104.
Da war es natürlich etwas... unglücklich, den Einspruch aufrechtzuerhalten.
Aber das ist nicht mehr gebührenrechtlich. Sorry für OT.
Da war es natürlich etwas... unglücklich, den Einspruch aufrechtzuerhalten.
Aber das ist nicht mehr gebührenrechtlich. Sorry für OT.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Off Topic.
Naja, vorher war es ne OWi. Aber ist auch Geschmackssache. Des Mandanten Wille ist sein Himmelreich *g*. Ich wollt da auch gar nicht dran rumkritteln. Mir kam es halt nur wie "Verschlimmbessern" vor.
Jedenfalls weißt Du aber jetzt, was Du alles abrechnen kannst.
Naja, vorher war es ne OWi. Aber ist auch Geschmackssache. Des Mandanten Wille ist sein Himmelreich *g*. Ich wollt da auch gar nicht dran rumkritteln. Mir kam es halt nur wie "Verschlimmbessern" vor.
Jedenfalls weißt Du aber jetzt, was Du alles abrechnen kannst.