Parkquittungen Mehrwertsteuer

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Gast

#1

02.06.2008, 17:31

Hallo alle zusammn,

Ich habe folgenes Problem:

Ich soll eine Parkquittung vom Flughafen (22€) in eine monatliche Rechnung mit einbeziehen, die wir jeden Monat an unseren Mandanten schicken.

1. Frage
Haben diese Parkquittungen 7 % oder 19 %?

2. Frage
Muss ich den Nettobetrag dann in die Rechnung mit einbeziehen und dann auf den Gesamtbetrag die Summe? Oder muss ich den Bruttobetrag mit einbeziehen und darauf noch mal die 19 % MwSt.?

Für Eure schnelle Hilfe bedanke ich mich im Voraus …

LG
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#2

02.06.2008, 17:52

zu Frage 1): 19%
zu Frage 2): 22,00 € plus die 19%
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

02.06.2008, 18:05

Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.

Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

02.06.2008, 18:20

Curry hat geschrieben:Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.

Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
deswegen muss sie doch die 22,00 € plus 19% nehmen. Nix abziehen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

02.06.2008, 18:26

Ich gehe davon aus, dass die 22€ brutto sind, demnach muss sie vorher die MwSt. rausrechnen und den Nettobetrag abrechnen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#6

02.06.2008, 18:32

@curry: ich gehe davon aus, so wie Du schon geschrieben hast, dass die Stadt keine Mwst auf die Tickets berechnet.
Also ist der dort aufgedruckte Betrag Brutto/Netto; also muss ich hiervon nix abziehen - da eh keine Mwst. drauf - und diesen Betrag plus 19%.

So war die Antwort unseres Steuerberaters als wir mal so eine Anfrage an ihn hatten, da wir unsicher waren, wie was wann abgezogen wird.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
StineP

#7

02.06.2008, 18:36

"wenn der Parkschein von einer Behörde stammt (gebührenpflichtiges Parken auf öffentlichen Flächen), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da kann natürlich auch nichts von abgezogen werden."

www.lexware.de
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#8

02.06.2008, 18:46

Und ich bin davon ausgegangen, dass ein Parkhaus am Flughafen nicht der Stadt gehört, sondern einem Unternehmen. Deshalb bin ich der Meinung sind da 19% USt. drin. :wink: Das kann aber letztendlich nur lusa klären.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#9

02.06.2008, 18:55

Wieso der Stadt?

Also ein öffentliches Gelände ist das sehr wohl. Gepachtet vom Land/der Stadt .. wie auch immer.. ;)
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#10

02.06.2008, 19:21

So ich hab jetzt nachgesehen. In Stuttgart am Flughafen zahlt man definitiv MwSt. beim parken.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten