Wir haben für Mandanten gegen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und wohlweislich, dass das schon verfristet gewesen sein dürfte, Wiedereinsetzung beantragt. Die Bußgeldbehörde hat dann beides verworfen und RM-Belehrung war: binnen zwei Wochen pp. gerichtliche Entscheidung beantragen.
Gesagt, getan. Dieser Antrag ist jetzt wiederum durchs Gericht verworfen worden.
Wie siehts denn jetzt gebührentechnisch aus? Für Einspruch und WE hatte ich bereits abgerechnet, ist auch schon von RSV bezahlt worden, die hatten i.Ü. für gerichtl. Entscheidung auch extra Deckungszusage erteilt. Ich will jetzt also abrechnen, aber was? Mein Freund „Schneider/Wolf“ ist da nicht sehr ergiebig. Schon auf der Idiotenwiese bin ich gar nicht fündig geworden, geschweige denn im Rest des Buches
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)