Gegenstandswert bei Verkehrsunfall
Hallo, habe endlich herausgefunden, dass wohl bei der Schadenregulierung nur der geregelte Betrag für den GW maßgebend ist, nicht der geltend gemachte, aber WO STEHT DENN DAS? Danke für Eure Hilfe.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wo das steht, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Die gegnerische Versicherung zahlt nur Gebühren nach dem erledigten Wert. Theoretisch könnte man dem Mandant die Differenzkosten in Rechnung stellen, hat mein Chef mal gesagt. Aber das lohnt sich ja nur bei einer größeren Differenz. Deswegen machen wir es meist nicht.
Die gegnerische Versicherung zahlt nur Gebühren nach dem erledigten Wert. Theoretisch könnte man dem Mandant die Differenzkosten in Rechnung stellen, hat mein Chef mal gesagt. Aber das lohnt sich ja nur bei einer größeren Differenz. Deswegen machen wir es meist nicht.
so richtig stehen tut das nirgends, aber ist ständige BGH-Rechtsprechung seit ungefähr 100 Jahren
Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass man immer ein wenig mehr fordert, um am Ende das zu bekommen, was man eigentlich haben will. Unsereins nennt es Pokern der BGH "Regulierungsverhalten".
Aber OBACHT
Die Gebühren für eure Einschaltung entstehen ganz klar aus dem geforderten Betrag. Erstattungspflichtig ist die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch nur bezüglich der Gebühren aus dem regulierten Betrag.
Folge: die restliche sog. Differenzvergütung kann gegenüber dem Mandanten bzw. seiner eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden
Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass man immer ein wenig mehr fordert, um am Ende das zu bekommen, was man eigentlich haben will. Unsereins nennt es Pokern der BGH "Regulierungsverhalten".
Aber OBACHT
Die Gebühren für eure Einschaltung entstehen ganz klar aus dem geforderten Betrag. Erstattungspflichtig ist die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch nur bezüglich der Gebühren aus dem regulierten Betrag.
Folge: die restliche sog. Differenzvergütung kann gegenüber dem Mandanten bzw. seiner eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden
- leilani
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Also ich schließe mich Pepples an. Wir machen das meist auch nicht. Es sei denn der Mdt ist rechtschutzversichert. Meist ist die Differenz ja auch wirklich nicht so groß. Komisch nur, wenn die gegnerische Versicherung sagt: Statt € 25,00 Allgemeine Unkostenpauschale gibt es nur € 15,00 oder € 20,00 und man rutscht genau deshalb in eine Gebührenstufe drunter. Nee nee nee...
Verkehrsunfälle sind schon "klasse". Jedenfalls für RAe.
LG leilani
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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Danke für die zügigen Antworten. Hat mir sehr geholfen. Ich denke, wir hören öfter voneinander. Vielen Dank.