ich komme gerade ein bisschen ins Stocken und brauche Eure Hilfe.
Kann mir jemand sagen, ob es für ein Auskunftsersuchen im Erbrecht so etwas wie einen Mindeststreitwert oder so gibt?
Es geht bei mir darum, dass die Mandantin Zweifel hatte bezüglich des Wertes eines Mehrfamilienhauses in Osnabrück. Außerdem soll es wohl noch Guthaben seitens des Erblassers gegeben haben. Nun möchte die Mandantin Auskunft.
PROBLEME:
1. Meine Vorgängerin hat "aus Versehen" die kompletten Unterlagen an die Mandantin zurückgeschickt.
2. Es wurde 2005 eine Rechnung über ein Pauschalhonorar gestellt. Da diese aber nicht bezahlt wurde (ja, meine Vorgängerin hat "aus Versehen" vergessen zu mahnen), habe ich mir überlegt, gegebenenfalls mit RVG eine Gegenrechnung zu machen und der Mandantin zu übersenden.
Da die lustige Rechnung dieses Jahr verjährt muss ich also so langsam aber sicher handeln... (Altlasten wegschaffen ist was Tolles
![Fluch-Smiley :fluch](./images/smilies/fluch.gif)
Hat jemand von Euch eine Idee?
Viele Grüße aus München