Seit es § 54a BeurkG gibt, ist ja die Zahlung übers Notaranderkonto eigentlich der Ausnahmefall. Dennoch habe ich gehört, dass insbesondere die Kollegen in HH standardmäßig übers Notaranderkonto abwickeln. Mich würde einmal interessieren:
Wie viele Prozent Eurer KVs werden übers Anderkonto und wie viele mit Direktzahlung abgewickelt?
Sind Euch Fälle bekannt, in denen der Notarprüfer die Verwendung eines Anderkontos beanstandet hat, weil kein objektives Sicherungsinteresse besteht?
Gruß
Micha
Notaranderkonto oder Direktzahlung?
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Aus Sicht eines Prüfers:micha7981 hat geschrieben:Wie viele Prozent Eurer KVs werden übers Anderkonto und wie viele mit Direktzahlung abgewickelt?
Sind Euch Fälle bekannt, in denen der Notarprüfer die Verwendung eines Anderkontos beanstandet hat, weil kein objektives Sicherungsinteresse besteht?
- Hier wird nur noch ein geringer Teil der KVs über AK abgewickelt.
- Es gibt Fälle, in denen "der Notarprüfer die Verwendung eines Anderkontos beanstandet hat, weil kein objektives Sicherungsinteresse besteht".
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NRW /OLG-Bezirk Hamm / sorry, aber weiter kann ich den Bereich nicht eingrenzen!
vgl. auch
http://www.westfaelische-notarkammer.de ... Notarielle% 20ueberwachung%20der%20Kaufpreiszahlung%20durch%20Verwahru-205.pdf
vgl. auch
http://www.westfaelische-notarkammer.de ... Notarielle% 20ueberwachung%20der%20Kaufpreiszahlung%20durch%20Verwahru-205.pdf
Bei uns wird höchstens einmal im Jahr ein Kaufvertrag über ein Notaranderkonto abgewickelt, alles andere läuft über Direktzahlung.
Sonnige Grüße
Fällt Dir ein Stein vom Herzen, so fällt er auf den Fuß Dir prompt,
so ist es nunmal auf der Welt, ein Kummer geht, ein Kummer kommt.
(Heinz Erhardt)
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Wir wickeln derzeit noch viele Verträge mit Kaufpreiszahlung über NAK ab. Hauptsächlich Kaufverträge durch den Insolvenzverwalter und Verträge nach der MaBV (bis zur Eintragung der AV). Es gibt auch immer wieder Vertragsparteien, die auf Zahlung übers NAK bestehen, gerade wenn mehrere Lasten in Abteilung III abzulösen sind und auf der Käuferseite der Kaufpreis finanziert wird.
Um ehrlich zu sein, finde ich es auch besser, wenn die Überwachung der Kaufpreiszahlung und der lastenfreien Umschreibung beim Notar liegt...es geht zumindest wesentlich schneller, jedenfalls bei uns.
Um ehrlich zu sein, finde ich es auch besser, wenn die Überwachung der Kaufpreiszahlung und der lastenfreien Umschreibung beim Notar liegt...es geht zumindest wesentlich schneller, jedenfalls bei uns.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Also ich komme aus einem Notariat in Hamburg und bei uns wird ein Anderkonto nur in Ausnahmefällen gemacht, wie z.B. Vekauf durch den Insolvenzverwalter, kurzfristige Zahlungen und wenn es sehr, sehr umfangreich ist.
Ich arbeite in einem Notariat in Hannover. Wir haben in vier Jahren 1 Kaufvertrag mit Notaranderkonto gehabt. Alle sonstigen ohne!
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ich kenne das aus HAmburg auch nur so, dass die alle Kaufverträge über NAK machen (nd wir 30 km weiter in Niedersachsen dürfen es eigentlich überhaupt nicht) Warum weiß kein Mensch, es ist viel umständlicher für den Notar, er muss n Masse- und Verwahrungsbuch führen und den Parteien kostet es VIEEEEL mehr geld, ich hatte neulich mal verglichen, die normale Gebühr kostete da irgendwas mit 80 € glaub ich, die Hebegebühren betrugen 400 (!) da gibts eigentlich keine Überlegung.. ich frage mich ob die Notare den Parteien das auch erklären
ich finde jedenfalls außer das es für den NOtar einfacher hinsichtlich dem Nachweis der Zahlung ist, keine Vorteile
die einzigen Fälle die wir so hatten, wo wir über NAK abgewickelt haben war, dass der Käufer im Ausland saß (und dort auch die Grunderwerbst. vom AK gezahlt wurde) oder die Käufer schon früher rein wollten, aber erst noch das AUfgebotsverfahren abgewartet werden musste
wenn einer der Parteien ausdrücklich NAK will, dann klären wir den über die Mehrkosten auf und das es völliger quatsch ist und dann überlegen die es sich ganz schnell anders
so in Prozenten kann man es schlecht sagen, in letzter Zeit hatten wir allein 3 Kaufverträge die mit Aufgebotsverfahren waren und die K früher rein wollten
bei den Kollegen in HH liegt es wohl eher daran, dass die eine größere Lobby haben
ich finde jedenfalls außer das es für den NOtar einfacher hinsichtlich dem Nachweis der Zahlung ist, keine Vorteile
die einzigen Fälle die wir so hatten, wo wir über NAK abgewickelt haben war, dass der Käufer im Ausland saß (und dort auch die Grunderwerbst. vom AK gezahlt wurde) oder die Käufer schon früher rein wollten, aber erst noch das AUfgebotsverfahren abgewartet werden musste
wenn einer der Parteien ausdrücklich NAK will, dann klären wir den über die Mehrkosten auf und das es völliger quatsch ist und dann überlegen die es sich ganz schnell anders
so in Prozenten kann man es schlecht sagen, in letzter Zeit hatten wir allein 3 Kaufverträge die mit Aufgebotsverfahren waren und die K früher rein wollten
bei den Kollegen in HH liegt es wohl eher daran, dass die eine größere Lobby haben