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bonemarrow84
#1
07.05.2008, 14:15
Hallöchen!!!
Ich habe grad eine kleine Diskussion mit meinem Chef, er weiß mal wieder alles besser und jetzt bin ich selber total verwirrt.
Folgender Fall: Ehepaar hat einen Erbvertrag beurkundet, gleichzeitig erschien einer deren Söhne mit und verzichtete in der Urkunde auf sein Erbe.
Jetzt ist meine Frage, ob ich den Sohn mit auf diesen Umschlag für's Nachlassgericht schreiben muss, oder nur die Eheleute. Der Sohn hat ja nur auf seinen Erbteil verzichtet, mehr Erklärungen hat er nicht abgegeben.
Vielen Dank im Voraus!!
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*Birgit*
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#2
07.05.2008, 14:33
Auf dem Umschlag steht doch Angaben des Erblassers und das sind nur die Eltern.
Viele Grüße Birgit
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Puschelchen
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#3
07.05.2008, 14:34
Auf dem Umschlag steht doch Angaben des Erblassers und das sind nur die Eltern.
genau nur die eltern auf den umschlag schreiben!
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bonemarrow84
#4
07.05.2008, 14:36
Vielen Dank. Der Meinung bin ich auch, aber wenn mein Chef einmal anfängt mich Tod zu reden, dann vergess ich wieder alles und bin total verwirrt.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)