Hallo Ihr Lieben,
brauche mal wieder Rat, da ich gerade irgendwie voll auf der Leitung stehe:
Es gab ein Klageverfahren, wir sind Kläger. Es wurde dann verglichen. Außergerichtlich Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Von den GK tragen Kläger und Beklagte ja 2/5, Streithelferin 1/5.
Dann hab ich dem Gericht unsere eingezahlten GK mitgeteilt und um Ausgleich gebeten.
Nun liegt ein KFB vor, aber ich weiß nicht, ob er stimmt:
und zwar zahlt Beklagte an Kläger.
Berechnung lautet wie folgt:
angefallene GK: 14.382,10 Euro
hiervon trägt Klägerin: 5.752,84 Euro
sie hat bereits bezahlt: 10.368,00 Euro (stimmt, hatte ich auch so mitgeteilt)
davon wurden auf die Beklagte verrechnet: 2.752,84 Euro
Anspruch der Klägerin: 2.752,84 Euro
Kann mir jemand sagen, wie ich das nachrechnen kann? Für mich sieht der Betrag auch etwas niedrig aus.
Danke im Voraus!
Ilona
Gerichtskostenausgleich/KFB
gibt es keine richtige Ausgleichung? So ganz kann ich die Rechnung nicht nachvollziehen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- Pepsi
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das kann so nicht stimmen, nach meiner Rechnung bekommt die Klägerin 4615,16 € zurück. Davon wird der Anteil den die Beklagte usw zu tragen haben verrechnet, so dass ihr Anspruch gegen Beklagte usw haben müsst
in der Rechnung fehlt auch der Streithelfer, poste mal die Rg genauso wie du sie hast
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Kann Pepsi nur zustimmen, ich hab das gleiche raus.
Der Beklagte muss von den GK insgesamt so viel zahlen wie der Kläger, also 5.752,85 € und der Streithelfer 2.876,42 €
Was die Rechnung oben soll, versteh ich überhaupt nicht!
Der Beklagte muss von den GK insgesamt so viel zahlen wie der Kläger, also 5.752,85 € und der Streithelfer 2.876,42 €
Was die Rechnung oben soll, versteh ich überhaupt nicht!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Da bin ich jetzt aber froh, denn ich hab diese Zahlen auch rausbekommen. Dachte schon, ich lieg daneben, aber manchmal täuscht sich ja dann doch das Gericht.
Dann muss ich mal dort anrufen und nachfragen.
Danke und ich geb dann Bescheid, was rauskam!
Dann muss ich mal dort anrufen und nachfragen.
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Es kann hier sein, dass die Beklagten-Seite selbst schon etwas eingezahlt hat und ihr den "restlichen" Betrag daher von der Gerichtskasse zurück bekommt. Das kann man allerdings tatsächlich nur aus der GK-Rechnung ersehen.