wir haben folgendes "Problem" bzw. ich muss mich damit rumschlagen und hab keinen Schimmer
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Also: Unser Mandant (Gläubiger) hat eine Forderung von 11.000 Euronen gegen den Schuldner aus einer Rechnung für Reparatur Motorräder. Der Schuldner ist wohnhaft im Ausland (Österreich). Einen Titel haben wir schon. Nun befinden sich die 2 Motorräder des Schuldners noch im Besitz unseres Mandanten, jedoch ohne Kfz-Brief (oder wie das beim Motorrad heißt). Die Motorräder sind in Monacco zugelassen, haben aber einen deutschen Kfz-Brief. Die Kfz-Briefe hat jedoch noch der Schuldner.
Jetzt möchte mein Chef, dass ich die Versteigerung der Motorräder in Auftrag gebe. Nun meine Frage:
Wie geht das? Genügt ein entsprechender Antrag? Ich habe gelesen, dass für die Versteigerungen die Voraussetzungen der ZV und damit eine wirksame Verstrickung durch Pfändung (§§ 803,808 ZPO) vorausgegangen sein müssen. D.h., dass ich die Motorräder erstmal im Rahmen einer Pfändung durch den GVZ pfänden lassen muss, oder? Aber unser Mandant, der Gläubiger, ist ja schon im Besitz der Motorräder
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Bitte, hüüüülfeeeee
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)