Hallo habe ein Problem und zwar haben wir vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, womit mehrere Angelegenheiten (3) mit erledigt wurden. Kann ich jetzt in jeder Akte die Vergleichsgebühr abrechnen oder nur ein mal?
vielen Dank
Vergleich für mehrere Angelegenheiten?
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Du nimmst eine 1,0 Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert der Vergleiche, wenn alle 3 anhängig waren.
Wenn sich die Vergleiche auch auf nichtrechtshängige Ansprüche erstrecken, kannst du dafür eine 1,5 abrechnen; allerdings gekürzt nach 15 III
Wenn sich die Vergleiche auch auf nichtrechtshängige Ansprüche erstrecken, kannst du dafür eine 1,5 abrechnen; allerdings gekürzt nach 15 III
Ne, die fällt leider nur einmal an. Aber aus dem gesamten Streitwert der drei Sachen.
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